ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)
Schema: Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)
20. Februar 2026
11 Kommentare
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Wie werden die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils aufgebaut?
Gesamtergebnis
Formuliert als Obersatz, der den Tenor begründet.
ggf. Auslegung des Klageantrages
Sonstige Vorfragen
Nur, wenn sich solche stellen, z. B. nach der Wirksamkeit eines vorangegangenen Prozessvergleichs/Parteiwechsels.
Begründetheit
Prozessuale Nebenentscheidungen
Begründung der Streitwertfestsetzung
Zu berechnen ist hier der Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff. GKG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gemäß § 232 ZPO ist eine solche grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.
„Unterschrift des Richters“
Gemäß § 315 Abs. 1 ZPO ist das Urteil, von denen, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
rof
9.12.2020, 17:46:11
Unterschriften und
Rechtsmittelbelehrungsind grundsätzlich austauschbar und hängen u.a. vom genutzten Programm ab.
Isabell
7.1.2021, 12:55:28
Das ist interessant. Denn die Rechtsmittel ist doch Bestandteil des Urteils und muss damit vor der Unterschrift stehen.
Isabell
7.1.2021, 12:55:54
*behlerung
lk
22.10.2021, 13:47:25
SW gehört entweder in der Tenor an die letzte Stelle oder unter das Urteil. Als extra Beschluss. So wie hier vorgeschlagen, würde ein Beschluss in einem Urteil erlassen
Lukas_Mengestu
23.10.2021, 17:34:55
Hallo lk, du hast völlig Recht, dass die
Streitwertfestsetzung streng genommen kein Bestandteil des Urteils ist, sondern in Form eines Beschlusses ergeht (§ 63 II 1 GKG), der selbstständig anfechtbar ist. Dennoch hat es sich aus Praktikabilitätsgründen eingebürgert, dass die
Streitwertfestsetzung in das Urteil integriert wird, um sich die nochmalige Angabe der Parteien und sonstigen Förmlichkeiten zu ersparen (vgl. Anders/Gehle, Das Assessorexamen im
Zivilrecht, 12.A. 2015, Kapitel B RdNr. 59). In vielen
zivilrechtlichen Examensklausuren ist eine Entscheidung über den
Streitwertallerdings ohnehin erlassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Entenpulli
20.12.2023, 17:11:34
@[Lukas Mengestu](221887) Müsste es in der Aufgabe dann nicht "Begründung des SW - Beschlusses" heißen? Denn der SW - Beschluss selbst kommt meines Wissens nach gerade nicht in die Begründung (sondern an die oben richtig erwähnten Stellen).
Lukas_Mengestu
21.12.2023, 10:00:57
@[Entenpulli](169608)Danke Dir, das haben wir noch präzisiert! Beste Grüße, Lukas
Moritz94
22.5.2025, 13:37:23
Bitte in der Erklärung zu IX. das Komma hinter "Urteil" entfernen.
Juranotalone
15.7.2025, 14:09:29
Müssten die Auslegung und die Klärung der Vorfragen nicht vor dem Gesamtergebnis stehen? Nur so ist doch überhaupt erst das Prüfungsprogramm klar.
robin92
20.11.2025, 15:35:18
, so macht es Kaiser auch. Z.b. zunächst Auslegung einer Erledigungserklärung und dann mit „Die in diesem Sinne verstandene Klage ist zulässig und begründet.“ als Gesamtergebnis
Nutzername34
2.1.2026, 21:29:02
Man kann mE im Falle der Erledigungserklärung auch ein Gesamtergebnis voranstellen und hierin klarstellen, dass sogleich eine Auslegung vorgenommen wird. In der Art: die Klage ist in ihrer zuletzt gestellten Form zulässig und begründet. Danach folgen Auslegung,
Zulässigkeitund Begründetheit.
