Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)
Schema: Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)
Wie werden die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils aufgebaut?
Gesamtergebnis
Formuliert als Obersatz, der den Tenor begründet.
ggfs. Auslegung des Klageantrages
Sonstige Vorfragen
Nur wenn sich solche stellen. ZB nach der Wirksamkeit eines vorangegangenen Prozessvergleichs/Parteiwechsels.
Zulässigkeit
Begründetheit
Prozessuale Nebenentscheidungen
Begründung der Streitwertfestsetzung
Zu berechnen ist hier der Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff. GKG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gemäß § 232 ZPO ist eine solche grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.
„Unterschrift des Richters“
Gemäß § 315 Abs. 1 ZPO ist das Urteil, von denen, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
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