Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)

Schema: Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)


Wie werden die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils aufgebaut?

  1. Gesamtergebnis

    Formuliert als Obersatz, der den Tenor begründet.

  2. ggfs. Auslegung des Klageantrages

  3. Sonstige Vorfragen

    Nur wenn sich solche stellen. ZB nach der Wirksamkeit eines vorangegangenen Prozessvergleichs/Parteiwechsels.

  4. Zulässigkeit

  5. Begründetheit

  6. Prozessuale Nebenentscheidungen

  7. Begründung der Streitwertfestsetzung

    Zu berechnen ist hier der Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff. GKG.

  8. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gemäß § 232 ZPO ist eine solche grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.

  9. „Unterschrift des Richters“

    Gemäß § 315 Abs. 1 ZPO ist das Urteil, von denen, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

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