ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)

Schema: Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)

20. Februar 2026

11 Kommentare

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Wie werden die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils aufgebaut?

  1. Gesamtergebnis

    Formuliert als Obersatz, der den Tenor begründet.

  2. ggf. Auslegung des Klageantrages

  3. Sonstige Vorfragen

    Nur, wenn sich solche stellen, z. B. nach der Wirksamkeit eines vorangegangenen Prozessvergleichs/Parteiwechsels.

  4. Zulässigkeit

  5. Begründetheit

  6. Prozessuale Nebenentscheidungen

  7. Begründung der Streitwertfestsetzung

    Zu berechnen ist hier der Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff. GKG.

  8. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gemäß § 232 ZPO ist eine solche grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.

  9. „Unterschrift des Richters“

    Gemäß § 315 Abs. 1 ZPO ist das Urteil, von denen, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ROF

rof

9.12.2020, 17:46:11

Unterschriften und

Rechtsmittelbelehrung

sind grundsätzlich austauschbar und hängen u.a. vom genutzten Programm ab.

Isabell

Isabell

7.1.2021, 12:55:28

Das ist interessant. Denn die Rechtsmittel ist doch Bestandteil des Urteils und muss damit vor der Unterschrift stehen.

Isabell

Isabell

7.1.2021, 12:55:54

*behlerung

lk

lk

22.10.2021, 13:47:25

SW gehört entweder in der Tenor an die letzte Stelle oder unter das Urteil. Als extra Beschluss. So wie hier vorgeschlagen, würde ein Beschluss in einem Urteil erlassen

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.10.2021, 17:34:55

Hallo lk, du hast völlig Recht, dass die

Streitwert

festsetzung streng genommen kein Bestandteil des Urteils ist, sondern in Form eines Beschlusses ergeht (§ 63 II 1 GKG), der selbstständig anfechtbar ist. Dennoch hat es sich aus Praktikabilitätsgründen eingebürgert, dass die

Streitwert

festsetzung in das Urteil integriert wird, um sich die nochmalige Angabe der Parteien und sonstigen Förmlichkeiten zu ersparen (vgl. Anders/Gehle, Das Assessorexamen im

Zivilrecht

, 12.A. 2015, Kapitel B RdNr. 59). In vielen

zivilrecht

lichen Examensklausuren ist eine Entscheidung über den

Streitwert

allerdings ohnehin erlassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

EN

Entenpulli

20.12.2023, 17:11:34

@[Lukas Mengestu](221887) Müsste es in der Aufgabe dann nicht "Begründung des SW - Beschlusses" heißen? Denn der SW - Beschluss selbst kommt meines Wissens nach gerade nicht in die Begründung (sondern an die oben richtig erwähnten Stellen).

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.12.2023, 10:00:57

@[Entenpulli](169608)Danke Dir, das haben wir noch präzisiert! Beste Grüße, Lukas

MO

Moritz94

22.5.2025, 13:37:23

Bitte in der Erklärung zu IX. das Komma hinter "Urteil" entfernen.

JURA

Juranotalone

15.7.2025, 14:09:29

Müssten die Auslegung und die Klärung der Vorfragen nicht vor dem Gesamtergebnis stehen? Nur so ist doch überhaupt erst das Prüfungsprogramm klar.

ROB

robin92

20.11.2025, 15:35:18

Ja

, so macht es Kaiser auch. Z.b. zunächst Auslegung einer Erledigungserklärung und dann mit „Die in diesem Sinne verstandene Klage ist zulässig und begründet.“ als Gesamtergebnis

NUT

Nutzername34

2.1.2026, 21:29:02

Man kann mE im Falle der Erledigungserklärung auch ein Gesamtergebnis voranstellen und hierin klarstellen, dass sogleich eine Auslegung vorgenommen wird. In der Art: die Klage ist in ihrer zuletzt gestellten Form zulässig und begründet. Danach folgen Auslegung,

Zulässigkeit

und Begründetheit.


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