Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)

Schema: Entscheidungsgründe zivilgerichtliches Urteil (§ 313 Abs. 1 ZPO)

30. Mai 2025

8 Kommentare

4,7(36.072 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie werden die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils aufgebaut?

  1. Gesamtergebnis

    Formuliert als Obersatz, der den Tenor begründet.

  2. ggf. Auslegung des Klageantrages

  3. Sonstige Vorfragen

    Nur, wenn sich solche stellen, z. B. nach der Wirksamkeit eines vorangegangenen Prozessvergleichs/Parteiwechsels.

  4. Zulässigkeit

  5. Begründetheit

  6. Prozessuale Nebenentscheidungen

  7. Begründung der Streitwertfestsetzung

    Zu berechnen ist hier der Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff. GKG.

  8. Rechtsbehelfsbelehrung

    Gemäß § 232 ZPO ist eine solche grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.

  9. „Unterschrift des Richters“

    Gemäß § 315 Abs. 1 ZPO ist das Urteil, von denen, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ROF

rof

9.12.2020, 17:46:11

Unterschriften und Rechtsmittelbelehrung sind grundsätzlich austauschbar und hängen u.a. vom genutzten Programm ab.

Isabell

Isabell

7.1.2021, 12:55:28

Das ist interessant. Denn die Rechtsmittel ist doch Bestandteil des Urteils und muss damit vor der Unterschrift stehen.

Isabell

Isabell

7.1.2021, 12:55:54

*behlerung

lk

lk

22.10.2021, 13:47:25

SW gehört entweder in der Tenor an die letzte Stelle oder unter das Urteil. Als extra

Beschluss

. So wie hier vorgeschlagen, würde ein

Beschluss

in einem Urteil erlassen

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.10.2021, 17:34:55

Hallo lk, du hast völlig Recht, dass die Streitwertfestsetzung streng genommen kein Bestandteil des Urteils ist, sondern in Form eines

Beschluss

es ergeht (§ 63 II 1 GKG), der selbstständig anfechtbar ist. Dennoch hat es sich aus Praktikabilitätsgründen eingebürgert, dass die Streitwertfestsetzung in das Urteil integriert wird, um sich die nochmalige Angabe der Parteien und sonstigen Förmlichkeiten zu ersparen (vgl. Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 12.A. 2015, Kapitel B RdNr. 59). In vielen zivilrechtlichen Examensklausuren ist eine Entscheidung über den Streitwert allerdings ohnehin erlassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

EN

Entenpulli

20.12.2023, 17:11:34

@[Lukas Mengestu](221887) Müsste es in der Aufgabe dann nicht "Begründung des SW -

Beschluss

es" heißen? Denn der SW -

Beschluss

selbst kommt meines Wissens nach gerade nicht in die Begründung (sondern an die oben richtig erwähnten Stellen).

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.12.2023, 10:00:57

@[Entenpulli](169608)Danke Dir, das haben wir noch präzisiert! Beste Grüße, Lukas

MO

Moritz94

22.5.2025, 13:37:23

Bitte in der Erklärung zu XI. das Komma hinter "Urteil" entfernen.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community