Wertersatz bei Verschlechterung nach Ausübung des Rücktrittsrechts
26. August 2025
19 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S kauft bei Thalia (T) den neuen Grüneberg. Beim Lernen fällt ihr nach einer Woche auf, dass die Kommentierung des Kaufrechts komplett fehlt. Nach Ablauf der Nachfrist erklärt S per E-Mail wirksam den Rücktritt. Als sie anschließend weiter lernt, verschüttet die stets fahrlässig handelnde S fahrlässig Rotwein über den Grüneberg.
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