Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Überblick: Klausur Anwaltsklausur Beklagter
Schema: Überblick: Klausur Anwaltsklausur Beklagter
15. April 2025
5 Kommentare
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Wie ist eine zivilrechtliche Anwaltsklausur aus Beklagtensicht nach dem einschichtigen Aufbau aufzubauen?
(Mandantenbegehren)
In eindeutigen Fällen (z.B. Verteidigung gegen die Klage) kann auf ein gesondertes Mandantenbegehren verzichtet werden. Es wäre aber nicht falsch. In Berlin/Brandenburg wird das Mandantenbegehren regelmäßig erwartet (vgl. Hinweise zur Anfertigung der Anwaltsklausur im Zivilrecht ). (Rechtsbehelfsprüfung)
Nur wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfes notwendig ist, ist eine gesonderte Rechtsbehelfsprüfung voranzustellen. Gängige Konstellationen sind, dass gegen den Mandanten bereits ein Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegen. Legt der Mandant dagegen eine Klage vor, bei der er entweder seine Verteidigungsbereitschaft bereits angezeigt hat oder dies noch innerhalb der Fristen der §§ 276 Abs. 1 S. 1, 275 Abs. 1 S. 1 ZPO möglich ist, muss dies nicht in einer gesonderten Station dargelegt werden. Die Prüfung könnte wie folgt eingeleitet werden: „Zunächst ist die prozessuale Situation zu prüfen und zu untersuchen, welcher Rechtsbehelf für den Mandanten in Betracht kommt.“ Zulässigkeit der Klage
In diesem Punkt ist zu prüfen, ob Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klage möglich sind. Es können sämtliche Zulässigkeitsprobleme der ZPO auftauchen. Ob schlussendlich eine Zulässigkeitsrüge erhoben werden soll, ist dann im Rahmen der Zweckmäßigkeit zu überlegen. Einzelheiten zu den üblichen Zulässigkeitsproblemen findest Du im Kurs zur zivilrechtlichen Urteilsklausur: hier Achte auch auf regionale Besonderheiten in Deinem Bundesland! So regelt § 15a EGZPO i.V.m. § 53 Abs. 1 JustG NRW für NRW, dass ein unterlassener Schlichtungsversuch in bestimmten Fällen Zulässigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Klage ist. Wird dies versäumt, ist die Klage unzulässig. Materiell-rechtliche Erfolgsaussichten der Klage
Sodann sind die materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung zu prüfen, mithin alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen. Im Rahmen des einschichtigen Gutachtenaufbaus werden hierbei Schlüssigkeit, Erheblichkeit sowie die Beweislage im jeweiligen problematischen Tatbestandsmerkmal geprüft.
Zweckmäßigkeit
Im Rahmen der „Zweckmäßigkeit“ ist zu prüfen, welche prozesstaktischen Schritte sinnvoll sind und der Anwalt wählen sollte. In der Regel werden diese Erwägungen im Urteilsstil erfasst.
„Zu prüfen ist, welche prozesstaktischen Schritte im vorliegenden Fall zweckmäßig sind.“ Praktischer Teil
Der „praktische Teil“ wird häufig vom Bearbeitervermerk der Klausur vorgegeben. In der Regel ist ein Schriftsatz ans Gericht (Klageerwiderung) zu verfassen. Ein Schreiben an den Mandanten bildet dagegen eher die Ausnahme.
Gutachten - Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung
(Rechtsbehelfsprüfung)
Nur wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfes notwendig ist, ist eine gesonderte Rechtsbehelfsprüfung voranzustellen. Gängige Konstellationen sind, dass gegen den Mandanten bereits ein Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegen. Legt der Mandant dagegen eine Klage vor, bei der er entweder seine Verteidigungsbereitschaft bereits angezeigt hat oder dies noch innerhalb der Fristen der §§ 276 Abs. 1 S. 1, 275 Abs. 1 S. 1 ZPO möglich ist, muss dies nicht in einer gesonderten Station dargelegt werden. Die Prüfung könnte wie folgt eingeleitet werden: „Zunächst ist die prozessuale Situation zu prüfen und zu untersuchen, welcher Rechtsbehelf für den Mandanten in Betracht kommt.“ Zulässigkeit der Klage
In diesem Punkt ist zu prüfen, ob Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klage möglich sind. Es können sämtliche Zulässigkeitsprobleme der ZPO auftauchen. Ob schlussendlich eine Zulässigkeitsrüge erhoben werden soll, ist dann im Rahmen der Zweckmäßigkeit zu überlegen. Einzelheiten zu den üblichen Zulässigkeitsproblemen findest Du im Kurs zur zivilrechtlichen Urteilsklausur: hier Achte auch auf regionale Besonderheiten in Deinem Bundesland! So regelt § 15a EGZPO i.V.m. § 53 Abs. 1 JustG NRW für NRW, dass ein unterlassener Schlichtungsversuch in bestimmten Fällen Zulässigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Klage ist. Wird dies versäumt, ist die Klage unzulässig. Materiell-rechtliche Erfolgsaussichten der Klage
Sodann sind die materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung zu prüfen, mithin alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen. Im Rahmen des einschichtigen Gutachtenaufbaus werden hierbei Schlüssigkeit, Erheblichkeit sowie die Beweislage im jeweiligen problematischen Tatbestandsmerkmal geprüft.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch
24.2.2021, 23:27:04
Ich finde es mega, dass Ihr neue Aufgaben insbesondere mit Blick auf das 2. Examen macht. Es wäre super, wenn Ihr diesen „Blick“ auf das Referendariat weiter ausbaut, gerne auch um Hinblick auf die übrigen Hauptfächer :) Danke! :)

Tigerwitsch
24.2.2021, 23:42:49
*im Hinblick

Marilena
25.2.2021, 08:37:03
Guten Morgen Tigerwitsch, danke für das Lob! Das ist geplant und wir versuchen es so schnell wie möglich umzusetzen! Bis dahin bitten wir Dich noch um ein bisschen Geduld. ;) Liebe Grüße für das Jurafuchs-Team, Marilena
cyan 🦊
19.3.2021, 15:05:40
Hell yeah! Wenn ihr Fundstellen so wie die §§ mit hyperlinks versehen könntet, würden wir uns massiv Zeit sparen. Die Datenbankbetreiber erkennen Euch hoffentlich als grandiose Werbemöglichkeit (ihr eigentliches ‚why’:
Zugangzu Wissen ermöglichen) und kooperieren für eine Einbettung dieser Artikel in Eure App. Würde für dieses Feature auch mehr an Euch zahlen.

flari0n
22.8.2024, 10:04:58
Unter „materielle Erfolgsaussichten der Klage“ heißt es, hier seien die „materiellen Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung“ zu prüfen. Das ist in sich etwas widersprüchlich. Ich nehme an, hier ist wie üblich einfach die Begründetheit der Klage zu prüfen? :)