Schema: Hehlerei (§ 259 StGB)
Wie prüfst Du die Hehlerei (§ 259 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Rechtswidrige (gegen fremdes Vermögen gerichtete) Vortat eines anderen,
durch die der Vortäter eine Sache erlangt hat.
Tathandlungen bzgl. dieser Sache: Sich oder einem Dritten verschaffen bzw. Absetzen oder Absetzenhelfen
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Eigennützige oder fremdnützige Bereicherungsabsicht
Schuld
Rechtswidrigkeit
Qualifikationen (§§ 260, 260a StGB)
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