Schema: Hehlerei (§ 259 StGB)


Wie prüfst Du die Hehlerei (§ 259 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Rechtswidrige (gegen fremdes Vermögen gerichtete) Vortat eines anderen,

    2. durch die der Vortäter eine Sache erlangt hat.

    3. Tathandlungen bzgl. dieser Sache: Sich oder einem Dritten verschaffen bzw. Absetzen oder Absetzenhelfen

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Eigennützige oder fremdnützige Bereicherungsabsicht

  3. Schuld

  4. Rechtswidrigkeit

  5. Qualifikationen (§§ 260, 260a StGB)

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