Schema: Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB)
Wie kannst Du prüfen, ob Wucher i.S.v. § 138 Abs. 2 BGB vorliegt?
Objektive Voraussetzungen
Objektiv ist ein besonders grobes Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung i.R.e. gegenseitigen Vertrags erforderlich.
Zur Beurteilung konkreter Fallkonstellationen hilft ein Blick in den Kommentar (Grüneberg, 82.A. 2023, § 138 BGB RdNr. 27ff., 67ff.) Gegenseitiger Vertrag
Es bietet sich an, zunächst die Vertragsart und die konkreten Leistungspflichten herauszuarbeiten, bevor Du diese auf ihr Verhältnis zueinander untersuchst. Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
Abzugrenzen ist hier vor allem von einem „bloß guten Geschäft“ und Geschäften mit „Liebhaberpreisen“. Es gibt keine festgeschriebenen Grenzen zur Beurteilung, ob ein Missverhältnis vorliegt. Vielmehr kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls an.
Schwächesituation des Bewucherten, vgl. § 138 Abs. 2 BGB
Zunächst müsste sich der Bewucherte (objektiv) in einer Schwächesituation im Verhältnis zu seinem Vertragspartner befinden. Allein die reine geschäftliche Unerfahrenheit, die bei jedem Laien zu finden ist, reicht hierfür nicht aus. Vielmehr müsste hierzu ein Mangel an Lebenserfahrungen oder Ähnlichem hinzukommen.
Siehe hierzu im Kommentar bei Grüneberg, 82.A. 2023, § 138 RdNr. 71.
Subjektive Voraussetzung: Ausbeutung der Schwächesituation
Der Vertragspartner muss die Schwächesituation des Bewucherten bewusst ausnutzen.
Dies wird häufig nicht beweisbar sein. Dann ist § 138 Abs. 1 BGB zu prüfen.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jeci
3.11.2023, 20:12:33
Sehr gerne mehr von diesen Aufgaben!
Leo Lee
4.11.2023, 10:13:57
Hallo Jesi, vielen Dank für die Netten Worte! Ich werden sie an die Redaktion weiterleiten. Wir werden weiterhin unser Bestes geben, damit ihr künftig mehr solcher Aufgaben lösen könnt :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo