Schema: Diebstahl (§ 242 StGB)
31. Mai 2025
6 Kommentare
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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen vollendeten Diebstahls (§ 242 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
Subjektiver Tatbestand
Zueignungsabsicht
Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz
Schuld
Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 243 StGB)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Vulpes
2.1.2021, 14:47:44
MMn ist nach hM die
Rechtswidrigkeit der Zueignungals objektive Insel und entsprechender
Vorsatzim subjektiven TB zu prüfen.
Geasoph
19.10.2021, 17:37:56
Nein, die
Rechtswidrigkeit der Zueignungist ein objektives Tatbestandsmerkmal. Der
Vorsatz, der sich darauf beziehen muss dann natürlich subjektiv. Im Rep wurde uns aber auch empfohlen auf eine Einteilung in objektiver und subjektiver TB zu
verzichten, um nichts zu vermischen.
cemawo
25.5.2022, 12:15:13
Wie in diesem Schema schon richtig erkannt ist die
Rechtswidrigkeitder Zuneigung, da sie sich ja explizit auf die erstrebte
Zueignungbezieht, als 'objektive Insel im subjektiven Meer' zu prüfen,
kraft Sachzusammenhangs. Die Empfehlung den subjektiven und objektiven Tatbestand nicht zu trennen halte ich darüber hinaus für mindestens fragwürdig.
Nickname
29.9.2023, 12:52:19
Das kann ja garnicht stimmen @Geasoph, denn die
Zueignungselbst ist (anders als bei der Unterschlagung nach § 246) kein objektives Tatbestandsmerkmal sondern lediglich die
Wegnahme. Eine
Zueignungmuss eben nicht erfolgen. Deshalb ist der Diebstahl ein
Delikt mit überschießender Innentendenzbzw. ein erfolgskupiertes Delikt, d.h. im subjektiven Tatbestand wird neben dem
Vorsatzein weiteres subjektives Merkmal gefordert, dass keinen Bezug zum objektiven Tatbestand hat. Die
Rechtswidrigkeitder *erstrebten*
Zueignungist lediglich objektiv zu bestimmen. Diese liegt vor, wenn die
Wegnahmegegen die dinglichen Eigentumsverhältnisse verstößt, was insbesondere der Fall ist wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf die Sache hat.
Nickname
29.9.2023, 12:53:08
Kleiner Nachtrag: Zusätzlich muss sich der
Vorsatzaber auch auf die
Rechtswidrigkeitder erstrebten
Zueignungbeziehen. Logisch.