Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)

Schema: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)

30. August 2025

4 Kommentare

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Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wenn der Täter sich rechtmäßig entfernt, aber die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (§ 142 Abs. 2 StGB)?

  1. Tatbestand

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Unfall im Straßenverkehr

      2. Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB

      3. Sich-Entfernen vom Unfallort

      4. Nach Ablauf der Wartefrist (Nr. 1) oder berechtigt oder entschuldigt (Nr. 2)

      5. Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht

    2. Subjektiver Tatbestand

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB

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