Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)
Schema: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)
Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn der Täter sich rechtmäßig entfernt, aber die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (§ 142 Abs. 2 StGB)?
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Unfall im Straßenverkehr
Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB
Sich-Entfernen vom Unfallort
Nach Ablauf der Wartefrist (Nr. 1) oder berechtigt oder entschuldigt (Nr. 2)
Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Pilea
24.11.2022, 14:33:04
In der zweiten Frage fehlt noch eine Verlinkung zum § :). Ansonsten wie immer sehr hilfreiche Aufgaben
Nora Mommsen
28.11.2022, 15:07:15
Hallo Pilea, leider weiß ich nicht welche Aufgabe du meinst. In dieser sind alle Verlinkungen vorhanden :) Würdest du mir nochmal einen Hinweis geben? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Pilea
28.11.2022, 16:29:50
Stimmt, hab mich vertan 🤔 kann ich meinen Kommentar irgendwie löschen?
Artimes
15.8.2024, 18:34:15
Lässt sich sagen, dass jeder Unfall im öffentlichen Straßenverkehr eine Zäsur darstellt, sodass dementsprechend immer ein neuer Tatkomplex zu bilden wäre?