Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)
Schema: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)
16. Juli 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (45.925 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wenn der Täter sich rechtmäßig entfernt, aber die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (§ 142 Abs. 2 StGB)?
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Unfall im Straßenverkehr
Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB
Sich-Entfernen vom Unfallort
Nach Ablauf der Wartefrist (Nr. 1) oder berechtigt oder entschuldigt (Nr. 2)
Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Pilea
24.11.2022, 14:33:04
In der zweiten Frage fehlt noch eine Verlinkung zum § :). Ansonsten wie immer sehr hilfreiche Aufgaben

Nora Mommsen
28.11.2022, 15:07:15
Hallo Pilea, leider weiß ich nicht welche Aufgabe du meinst. In dieser sind alle Verlinkungen vorhanden :) Würdest du mir nochmal einen Hinweis geben? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Pilea
28.11.2022, 16:29:50
Stimmt, hab mich vertan 🤔 kann ich meinen Kommentar irgendwie löschen?
ehemalige:r Nutzer:in
15.8.2024, 18:34:15
Lässt sich sagen, dass jeder Unfall im
öffentlichen Straßenverkehreine Zäsur darstellt, sodass dementsprechend immer ein neuer Tatkomplex zu bilden wäre?