Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)

Schema: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn der Täter sich rechtmäßig entfernt, aber die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (§ 142 Abs. 2 StGB)?

  1. Tatbestand

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Unfall im Straßenverkehr

      2. Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB

      3. Sich-Entfernen vom Unfallort

      4. Nach Ablauf der Wartefrist (Nr. 1) oder berechtigt oder entschuldigt (Nr. 2)

      5. Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht

    2. Subjektiver Tatbestand

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Pilea

Pilea

24.11.2022, 14:33:04

In der zweiten Frage fehlt noch eine Verlinkung zum § :). Ansonsten wie immer sehr hilfreiche Aufgaben

Nora Mommsen

Nora Mommsen

28.11.2022, 15:07:15

Hallo Pilea, leider weiß ich nicht welche Aufgabe du meinst. In dieser sind alle Verlinkungen vorhanden :) Würdest du mir nochmal einen Hinweis geben? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Pilea

Pilea

28.11.2022, 16:29:50

Stimmt, hab mich vertan 🤔 kann ich meinen Kommentar irgendwie löschen?

AR

Artimes

15.8.2024, 18:34:15

Lässt sich sagen, dass jeder Unfall im öffentlichen Straßenverkehr eine Zäsur darstellt, sodass dementsprechend immer ein neuer Tatkomplex zu bilden wäre?


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