Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)
Schema: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mangels nachträglicher Ermöglichung der notwendigen Feststellungen(§ 142 Abs. 2 StGB)
15. April 2025
4 Kommentare
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Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn der Täter sich rechtmäßig entfernt, aber die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (§ 142 Abs. 2 StGB)?
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Unfall im Straßenverkehr
Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB
Sich-Entfernen vom Unfallort
Nach Ablauf der Wartefrist (Nr. 1) oder berechtigt oder entschuldigt (Nr. 2)
Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB
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