Schema: Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

23. November 2024

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Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Tatobjekt: Urkunde

      2. Tathandlung:

        Am besten Du prüfst (gedanklich) die Tatvarianten in der folgenden Reihenfolge: (1) Verfälschen einer echten Urkunde (Var. 2) (2) Herstellen einer unechten Urkunde (Var. 1) (3) Gebrauchen einer unechten/verfälschten Urkunde (Var. 3)

    2. Subjektiver Tatbestand

      1. Vorsatz

      2. Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafzumessung: Besonders schwerer Fall (§ 267 Abs. 3 StGB)

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