Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)

Schema: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)


Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)?

  1. Tatbestand

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Unfall im Straßenverkehr

      2. Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB

      3. Sich-Entfernen vom Unfallort

      4. Ohne Ermöglichen von Feststellungen (Nr. 1) oder angemessene Wartezeit (Nr. 2)

    2. Subjektiver Tatbestand

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB

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