Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)
Schema: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)
Wie prüfst Du den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 StGB)?
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Unfall im Straßenverkehr
Täter: Unfallbeteiligter nach § 142 Abs. 5 StGB
Sich-Entfernen vom Unfallort
Ohne Ermöglichen von Feststellungen (Nr. 1) oder angemessene Wartezeit (Nr. 2)
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB
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