Schema: Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
Wie prüfst Du den Ersterwerb des Anwartschaftsrechts?
Aufsschiebend bedingte Einigung
Zwei korrespondierende Willenserklärungen (Antrag und Annahme)
Antrag erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der vollständigen Kaufpreiszahlung
Ein Anwartschaftsrecht kann auch bei anderen bedingten Verfügungsgeschäften entstehen. Entscheidend ist, dass bei dem mehraktigen Erwerbsgeschäft der Erwerber des Anwartschaftsrechts einseitig den Bedingungseintritt herbeiführen und der Veräußerer dies nicht einseitig verhindern kann.
Übergabe
Bei der Übergabe muss beim Erwerb des Anwartschaftsrechts berücksichtigt werden, dass der Veräußerer aus der Sicherungsabrede des Eigentumsvorbehalts einen bedingten Herausgabeanspruch gegen den Erwerber hat und daher mittelbarer Besitzer der veräußerten Sache bleibt. Einigsein bei Übergabe
Verfügungsbefugnis oder gutgläubiger Erwerb
Das Anwartschaftsrecht ist ein wesensgleiches Minus zum Eigentum. Daher ist nach ganz h.M. ein gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts möglich.
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