Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Schema: Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Wie prüfst Du den Rücktritt vom Versuch der Beteiligung durch Bereiterklärung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Bereiterklären zur Verbrechensbegehung
Auch hier soll dies nur den Anwendungsbereich der Rücktrittsregelung darstellen.
Aufgabe des Vorhabens
Erforderlich ist alleine eine Aufgabe des Vorhabens. Dies ist in der Praxis problematisch, weil eine Aufgabe nach außen nicht erkennbar wird. Eine Aufgabe liegt dabei nicht vor, wenn die Tat nur verschoben werden soll.
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