Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Tatbestand: Aufrechnung und Klagerücknahme
Schema: Tatbestand: Aufrechnung und Klagerücknahme
Wie ist der Tatbestand aufzubauen, wenn der Beklagte hinsichtlich eines Teils der Klageforderung nach Klageeinreichung die Aufrechnung erklärt und der Kläger die Klage daraufhin teilweise zurücknimmt?
Einleitungssatz
„Die Parteien streiten um einen Zahlungsanspruch aus …“ Unstreitiges Parteivorbringen
Streitiges Klägervorbringen
„Der Kläger behauptet, …“ Antragsbezogene („kleine“) Prozessgeschichte
Ursprünglicher Antrag des Klägers sowie Datum der Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
In der antragsbezogenen Prozessgeschichte sind die ursprünglichen Anträge im Perfekt darzustellen. „Mit der am … bei Gericht eingegangenen und am … zugestellten Klage hat der Kläger ursprünglich beantragt, …“ Beachte: Der zunächst gestellte Antrag des Klägers wird nicht eingerückt. Ausführung zur Aufrechnung durch den Beklagten
„Am … hat der Beklagte mit einer (angeblichen) Gegenforderung iHv. €… die Aufrechnung erklärt.“ Ausführung zur teilweisen Klagerücknahme durch den Kläger
Es sind alle Umstände aufzuführen, die für die Zulässigkeit der teilweisen Klagerücknahme relevant sind (insbesondere ob der Beklagte in die Klagerücknahme eingewilligt, ihr widersprochen hat oder im Fall einer schriftlichen Rücknahme seine Einwilligung aufgrund seiner Untätigkeit als erteilt gilt). „Mit Schriftsatz vom … hat der Kläger die Klage sodann iHv. €… zurückgenommen.“
Aktueller Antrag des Klägers
„Der Kläger beantragt nunmehr, …“ Aktueller Antrag des Beklagten
„Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“ Streitiges Beklagtenvorbringen
„Große“ Prozessgeschichte
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