Schema: Aufrechnung (§ 389 BGB)


Wie prüfst Du die Voraussetzungen der Aufrechnung (§ 389 BGB)?

  1. Aufrechnungslage (§§ 387, 390 BGB)

    1. Gegenseitigkeit der Forderung

    2. Gleichartigkeit der Forderung

    3. Durchsetzbarkeit der Gegenforderung

    4. Erfüllbarkeit der Hauptforderung

      1. Beschlagnahme der Hauptforderung (§ 392 BGB)

      2. Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 393 BGB)

      3. Unpfändbare Hauptforderung (§ 394 BGB)

  2. Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB)

  3. Kein Ausschluss (§§ 392-394 BGB)

    1. Vertraglicher Ausschluss

    2. Gesetzlicher Ausschluss

      1. Beschlagnahme der Hauptforderung (§ 392 BGB)

      2. Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 393 BGB)

      3. Unpfändbare Hauptforderung (§ 394 BGB)

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