Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschafterhaftung (§ 721 S. 1 BGB)
Schema: Gesellschafterhaftung (§ 721 S. 1 BGB)
15. April 2025
4 Kommentare
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Wie prüfst Du die akzessorische Haftung der GbR-Gesellschafter (§ 721 S. 1 BGB)?
Gesellschaftsschuld
Außen-GbR wirksam entstanden
GbR wirksam verpflichtet
Gesellschafterstellung
Rechtsfolge: akzessorische Haftung § 721 S. 1 BGB
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