Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschafterhaftung (§ 721 S. 1 BGB)
Schema: Gesellschafterhaftung (§ 721 S. 1 BGB)
4. März 2026
6 Kommentare
4,8 ★ (40.285 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die akzessorische Haftung der GbR-Gesellschafter (§ 721 S. 1 BGB)?
Gesellschaftsschuld
Außen-GbR wirksam entstanden
GbR wirksam verpflichtet
Gesellschafterstellung
Rechtsfolge: akzessorische Haftung § 721 S. 1 BGB
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
miabo
2.3.2026, 16:34:48
Hallo liebes Jurafuchs-Team ich schreibe meinen Content-Vorschlag mal hier hin: könntet ihr Aufgaben hinzufügen, die sich mit der Haftung eines Scheingesellschafters und einer Scheingesellschaft beschäftigen?
Tim Gottschalk
3.3.2026, 15:38:00
Hallo miabo , vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Tim Gottschalk, für das Jurafuchs-Team
