ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatbestand
Tatbestand Zivilurteil (§ 313 Abs. 2 ZPO)
Schema: Tatbestand Zivilurteil (§ 313 Abs. 2 ZPO)
4. März 2026
8 Kommentare
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Wie baust Du den Tatbestand eines Zivilurteils auf?
Einleitungssatz
Der kurze und einfache Einleitungssatz soll den Leser hinführen, worum es in dem Rechtsstreit geht (schlagwortartige Beschreibung des Streitgegenstands in einem Satz). Beispiel: „Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.“
Streitiger Vortrag des Klägers
Kleine Prozessgeschichte
Anträge der Parteien
Streitiger Vortrag des Beklagten
Duplik/Replik
Prozessgeschichte
Unstreitiger Sachverhalt (Geschichtserzählung)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Khalawsi - Mother Of The Drittschadensliquidation
24.1.2021, 13:26:47
Ist "Geschichtserzählung" nicht eig. der "unstreitige Sachverhalt". Die Bezeichnung ist etwas verwirrend und mE auch nicht richtig oder :D
Tr(u)mpeltier junior
25.1.2021, 16:26:30
Wird beides benutzt. Der Vorteil des Begriffes der geschichtserzählung ist,
dass man
damit sehr leicht eine eselsbrücke für die hier zu benutzende zeitform bilden kann. Denn wie im Märchen ("es war einmal..") benutzt man für den unstreitigen Sachverhalt
das Präteritum. Es ist also tatsächlich eine Art geschichtserzählung :D
Foxtrot Bravo
6.3.2021, 14:38:14
Ich kenne es auch nur als "unstreitiger Sachverhalt" und fände es gut wenn man diesen Begriff wenigstens in Klammern ergänzen würde :/ War kurz verwirrt am Anfang weil ich den unstreitigen Sachverhalt nirgends gefunden hab :D
Sophie
1.7.2025, 11:12:14
Es wäre schön, wenn
darunter kurz umrissen wird, was Inhalt des jeweiligen Punktes ist zB worin sich kleine und
große Prozessgeschichteunterscheiden oder auch wie man die Duplik oder Replik
dann
darstellt
Linne Hempel
14.1.2026, 09:17:27
