Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tatbestand

Tatbestand Zivilurteil (§ 313 Abs. 2 ZPO)

Schema: Tatbestand Zivilurteil (§ 313 Abs. 2 ZPO)


Wie baust Du den Tatbestand eines Zivilurteils auf?

  1. Einleitungssatz

    Der kurze und einfache Einleitungssatz soll den Leser hinführen, worum es in dem Rechtsstreit geht (schlagwortartige Beschreibung des Streitgegenstands in einem Satz). Beispiel: „Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.“

  2. Streitiger Vortrag des Klägers

  3. ggfs. Kleine Prozessgeschichte

  4. Anträge der Parteien

  5. Streitiger Vortrag des Beklagten

  6. ggfs. Duplik/Replik

  7. Prozessgeschichte

  8. Unstreitiger Sachverhalt (Geschichtserzählung)

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