Zivilrechtliche Nebengebiete

Arbeitsrecht

Störungen des Arbeitsverhältnisses

Haftungsbefreiung des Arbeitgebers nach § 104 SGB VII

Schema: Haftungsbefreiung des Arbeitgebers nach § 104 SGB VII

5. Januar 2026

11 Kommentare

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Wie prüfst Du die Haftungsbefreiung des Arbeitgebers bei Personenunfällen (§ 104 SGB VII)?

  1. Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches (zB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB; § 823 Abs. 1 BGB)

  2. Haftungsbefreiung nach § 104 SGB VII

    1. Versicherter, der im Rahmen einer versicherungspflichtigen Tätigkeit für den Arbeitgeber gehandelt hat, ist betroffen (§ 2 SGB VII)

    2. Arbeitgeber handelte weder vorsätzlich noch hat sich der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII versicherten Weg ereignet

    3. Arbeitgeber hat Versicherungsfall verursacht (§§ 7, 8 SGB VII)

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