Zivilrechtliche Nebengebiete

Arbeitsrecht

Störungen des Arbeitsverhältnisses

Haftungsbefreiung des Arbeitgebers nach § 104 SGB VII

Schema: Haftungsbefreiung des Arbeitgebers nach § 104 SGB VII

21. Mai 2025

5 Kommentare

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Wie prüfst Du die Haftungsbefreiung des Arbeitgebers bei Personenunfällen (§ 104 SGB VII)?

  1. Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches (zB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB; § 823 Abs. 1 BGB)

  2. Haftungsbefreiung nach § 104 SGB VII

    1. Versicherter, der im Rahmen einer versicherungspflichtigen Tätigkeit für den Arbeitgeber gehandelt hat, ist betroffen (§ 2 SGB VII)

    2. Arbeitgeber handelte weder vorsätzlich noch hat sich der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII versicherten Weg ereignet

    3. Arbeitgeber hat Versicherungsfall verursacht (§§ 7, 8 SGB VII)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CLA

claire21

27.5.2024, 10:27:30

warum ist beim letzten Prüfungspunkt der Ausschluss für den Arbeitsweg gemacht.

HARD

hardymary

12.3.2025, 18:04:27

weil das so im Gesetz steht :); siehe § 104 I a.E SGB VII = „auf einem nach § 8 II Nr. 1-4 versicherten Weg“


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