Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Konkrete Normenkontrolle

Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)

Schema: Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)

21. November 2024

4,8(26.085 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)?

  1. Zuständigkeit des BVerfG (Art. 100 Abs. 1 S. 1 und 2 GG)

  2. Vorlageberechtigung: ein Gericht

  3. Vorlagegegenstand: ein formelles Gesetz

  4. Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes

  5. Entscheidungserheblichkeit des Gesetzes

  6. Form und Frist (§ 80 Abs. 1 und 2 BVerfGG)

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen