Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Konkrete Normenkontrolle

Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)

Schema: Zulässigkeit konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)

15. Juli 2025

14 Kommentare

4,8(38.962 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)?

  1. Zuständigkeit des BVerfG (Art. 100 Abs. 1 S. 1 und 2 GG)

  2. Vorlageberechtigung: ein Gericht

  3. Vorlagegegenstand: ein formelles Gesetz

  4. Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes

  5. Entscheidungserheblichkeit des Gesetzes

  6. Form und Frist (§ 80 Abs. 1 und 2 BVerfGG)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri

ri

18.7.2021, 04:08:18

Wo Wer Was Warum 2x Wie und wann Wirklich?

CR7

CR7

15.5.2023, 11:51:30

Wann kommen neue Fälle? 😊

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

15.5.2023, 14:47:47

Hallo (af), wir planen, das Verfassungsprozess-Recht noch in diesem Quartal auszubauen. Bis dahin findest Du auch in unserer aktuellen Rechtsprechung bereits verschiedene Aufgaben aus dem Staatsorganisations- und Verfassungsprozessrecht :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Charliefux

Charliefux

4.4.2025, 13:51:08

Hello, ist schon absehbar, wann mit neuen Fällen zu rechnen ist?

Dogu

Dogu

17.7.2023, 10:57:29

Muss das formelle Gesetz nicht auch noch nach Erlass des GG verabschiedet sein? D.h. bezüglich vorkonstitutionellem Recht ist keine konkrete Normenkontrolle möglich.

Zln

Zln

24.8.2023, 20:35:51

Habe erst heute einiges zu dem Thema durch. Also grds. muss es sich bei dem formellen Gesetz um ein nachkonstitutionelles Gesetz handeln, absolut richtig. Ausnahmsweise kann ein konkretes Normenkontrollverfahren aber auch bei vorkonstitutionelle Gesetze (wie bspw. BGB, StGB) durchgeführt werden, wenn der Gesetzgeber sie in "seinen Willen genommen hat", d.h. sie geändert oder neu bekannt gemacht hat. Hoffe das hilft dir :D

Dogu

Dogu

24.8.2023, 20:48:02

Das ist dann aber ja auch kein vorkonstitutionelles Recht mehr, wenn der Gesetzgeber das Gesetz mehrfach ändert und den Großteil des Textes unverändert lässt. :)

Zln

Zln

24.8.2023, 20:49:40

Vorkonstitutionell, weil sie weit aus vor dem GG "entstanden" sind.

Bubbles

Bubbles

6.10.2023, 15:59:25

Weshalb wird hier bei der konkreten Normenkontrolle ein

Rechtsschutzbedürfnis

vorausgesetzt? Auf wen/worauf würde sich eine entsprechende Prüfung beziehen?

DerChristoph

DerChristoph

14.5.2024, 09:42:07

Das würde mich auch interessieren! Kann hier jemand helfen?

Philip

Philip

26.1.2025, 10:51:32

Hey @[Bubbles](216309)@[DerChristoph](80668) mittlerweile wurde das

Rechtsschutzbedürfnis

gestrichen. Ich weiß nicht an welcher Stelle es hier geprüft werden sollte, aber hier findet sich jetzt die Entscheidungserheblichkeit.

Verkehrsauffassung

Verkehrsauffassung

17.5.2024, 10:18:57

Ein Hinweis auf den Vorrang der verfassungskonformen Auslegung wäre gut, da dieses Institut als Einschränkung des Art. 100 I GG entwickelt wurde (auch zur Entlastung des BVerfG)


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