Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Haftung beim Eintritt in das Geschäft des EInzelkaufmanns (§ 28 HGB)
Schema: Haftung beim Eintritt in das Geschäft des EInzelkaufmanns (§ 28 HGB)
Wie prüfst Du die Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)?
Voraussetzungen
Bestehen eines Handelsgeschäfts
Gründung einer Personenhandelsgesellschaft mit bisherigem Einzelkaufmann als Gesellschafter
Einbringung des Handelsgeschäfts
Fortführung des Handelsgeschäfts durch die Gesellschaft
Kein Ausschluss der Haftung nach § 28 Abs. 2 HGB
Rechtsfolge: Haftung der neu gegründeten Gesellschaft für Altverbindlichkeitkeiten des Einzelkaufmanns
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