Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)
Schema: Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)
31. Mai 2025
8 Kommentare
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Wie prüfst Du die Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)?
Voraussetzungen
Bestehen eines Handelsgeschäfts
Gründung einer Personenhandelsgesellschaft mit bisherigem Einzelkaufmann als Gesellschafter
Einbringung des Handelsgeschäfts
Fortführung des Handelsgeschäfts durch die Gesellschaft
Kein Ausschluss der Haftung nach § 28 Abs. 2 HGB
Rechtsfolge: Haftung der neu gegründeten Gesellschaft für Altverbindlichkeiten des Einzelkaufmanns
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
david1234
4.3.2024, 16:21:56
Hi ! Mir hätte es sehr geholfen, vor den Aufgaben einen Warmup zu §28 zu bekommen. Der Wortlaut des § gibt das in meinen Augen nicht so her. „in das Geschäft eines Einzelkaufmanns ein“ fand ich vom Wortlaut her schwierig mit einer Gesellschaft. Nur so als kleines Feedback.

Nora Mommsen
5.3.2024, 11:24:26
Hallo david1234, danke für das Feedback. Wir werden das überprüfen! Ist in jedem Fall aber eine gute Übung sich mal ein Schema anhand des Gesetzes und überlegen zu erarbeiten, das zu können hilft einem sollte man in Klausur oder Examen mal ein Blackout haben über das schlimmste hinweg. :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Matschegenga
10.4.2024, 08:57:40
Sehe ich ähnlich wie David: Ich verstehe nicht, wie man angesichts des Wortlauts der Norm auf das hier angegebene (durchaus nachvollziehbare!) Schema kommt. Ist die Norm völlig verunglückt? Eine vertiefende Erläuterung, was die Überlegungen hinter dem WOrtlaut sind, wäre total hilfreich.

paulmachtexamen
23.2.2025, 13:49:41
In einer Aufgabe davor
waren es doch zwei GmbHs die eine GmbH & Co. KG gegründet haben. Da war
28 HGBauch einschlägig.

paulmachtexamen
23.2.2025, 13:50:46
Also was versteht man alles unter Einzelkaufmann? Vermutlich dann nicht nur den e.K.?

paulmachtexamen
23.2.2025, 14:11:09
Was ist also vom Begriff des Einzelkaufmann alles umfasst?
wasabi
11.3.2025, 10:52:23
"Der vom Gesetz verwendete Begriff des „Einzelkaufmanns“ ist nicht (nur) iSd §§ 1 ff. zu verstehen; er umfasst vielmehr schon wegen § 6 auch Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen, wenn sie sich an der Gründung einer Handelsgesellschaft beteiligen und das bisher von ihnen betriebene Unternehmen einbringen." (vgl. MüKoHGB/Thiessen, § 28, Rn. 19, mwN.)