Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens

Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)

Schema: Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)

31. Mai 2025

8 Kommentare

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Wie prüfst Du die Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)?

  1. Voraussetzungen

    1. Bestehen eines Handelsgeschäfts

    2. Gründung einer Personenhandelsgesellschaft mit bisherigem Einzelkaufmann als Gesellschafter

    3. Einbringung des Handelsgeschäfts

    4. Fortführung des Handelsgeschäfts durch die Gesellschaft

    5. Kein Ausschluss der Haftung nach § 28 Abs. 2 HGB

  2. Rechtsfolge: Haftung der neu gegründeten Gesellschaft für Altverbindlichkeiten des Einzelkaufmanns

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DAV

david1234

4.3.2024, 16:21:56

Hi ! Mir hätte es sehr geholfen, vor den Aufgaben einen Warmup zu §28 zu bekommen. Der Wortlaut des § gibt das in meinen Augen nicht so her. „in das Geschäft eines Einzelkaufmanns ein“ fand ich vom Wortlaut her schwierig mit einer Gesellschaft. Nur so als kleines Feedback.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

5.3.2024, 11:24:26

Hallo david1234, danke für das Feedback. Wir werden das überprüfen! Ist in jedem Fall aber eine gute Übung sich mal ein Schema anhand des Gesetzes und überlegen zu erarbeiten, das zu können hilft einem sollte man in Klausur oder Examen mal ein Blackout haben über das schlimmste hinweg. :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

MAT

Matschegenga

10.4.2024, 08:57:40

Sehe ich ähnlich wie David: Ich verstehe nicht, wie man angesichts des Wortlauts der Norm auf das hier angegebene (durchaus nachvollziehbare!) Schema kommt. Ist die Norm völlig verunglückt? Eine vertiefende Erläuterung, was die Überlegungen hinter dem WOrtlaut sind, wäre total hilfreich.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

23.2.2025, 13:49:41

In einer Aufgabe davor

ware

n es doch zwei GmbHs die eine GmbH & Co. KG gegründet haben. Da war

28 HGB

auch einschlägig.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

23.2.2025, 13:50:46

Also was versteht man alles unter Einzelkaufmann? Vermutlich dann nicht nur den e.K.?

paulmachtexamen

paulmachtexamen

23.2.2025, 14:11:09

Was ist also vom Begriff des Einzelkaufmann alles umfasst?

wasabi

wasabi

11.3.2025, 10:52:23

"Der vom Gesetz verwendete Begriff des „Einzelkaufmanns“ ist nicht (nur) iSd §§ 1 ff. zu verstehen; er umfasst vielmehr schon wegen § 6 auch Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen, wenn sie sich an der Gründung einer Handelsgesellschaft beteiligen und das bisher von ihnen betriebene Unternehmen einbringen." (vgl. MüKoHGB/Thiessen, § 28, Rn. 19, mwN.)


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