Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens

Haftung beim Eintritt in das Geschäft des EInzelkaufmanns (§ 28 HGB)

Schema: Haftung beim Eintritt in das Geschäft des EInzelkaufmanns (§ 28 HGB)


Wie prüfst Du die Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)?

  1. Voraussetzungen

    1. Bestehen eines Handelsgeschäfts

    2. Gründung einer Personenhandelsgesellschaft mit bisherigem Einzelkaufmann als Gesellschafter

    3. Einbringung des Handelsgeschäfts

    4. Fortführung des Handelsgeschäfts durch die Gesellschaft

    5. Kein Ausschluss der Haftung nach § 28 Abs. 2 HGB

  2. Rechtsfolge: Haftung der neu gegründeten Gesellschaft für Altverbindlichkeitkeiten des Einzelkaufmanns

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