Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens

Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)

Schema: Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)

4. März 2026

8 Kommentare

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Wie prüfst Du die Haftung beim Eintritt in das Geschäft des Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)?

  1. Voraussetzungen

    1. Bestehen eines Handelsgeschäfts

    2. Gründung einer Personenhandelsgesellschaft mit bisherigem Einzelkaufmann als Gesellschafter

    3. Einbringung des Handelsgeschäfts

    4. Fortführung des Handelsgeschäfts durch die Gesellschaft

    5. Kein Ausschluss der Haftung nach § 28 Abs. 2 HGB

  2. Rechtsfolge: Haftung der neu gegründeten Gesellschaft für Altverbindlichkeiten des Einzelkaufmanns

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DAV

david1234

4.3.2024, 16:21:56

Hi ! Mir hätte es sehr geholfen, vor den Aufgaben einen Warmup zu §28 zu bekommen. Der Wortlaut des § gibt

da

s in meinen Augen nicht so her. „in

da

s Geschäft eines Einzelkaufmanns ein“ fand ich vom Wortlaut her schwierig mit einer Gesellschaft. Nur so als kleines Feedback.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

5.3.2024, 11:24:26

Hallo

da

vid1234,

da

nke für

da

s Feedback. Wir werden

da

s überprüfen! Ist in jedem Fall aber eine gute Übung sich mal ein Schema anhand des Gesetzes und überlegen zu erarbeiten,

da

s zu können hilft einem sollte man in Klausur oder Examen mal ein Blackout haben über

da

s schlimmste hinweg. :) Beste Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

MAT

Matschegenga

10.4.2024, 08:57:40

Sehe ich ähnlich wie

Da

vid: Ich verstehe nicht, wie man angesichts des Wortlauts der Norm auf

da

s hier angegebene (durchaus nachvollziehbare!) Schema kommt. Ist die Norm völlig verunglückt? Eine vertiefende Erläuterung, was die Überlegungen hinter dem WOrtlaut sind, wäre total hilfreich.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

23.2.2025, 13:49:41

In einer Aufgabe

da

vor waren es doch zwei GmbHs die eine GmbH & Co. KG gegründet haben.

Da

war

28 HGB

auch einschlägig.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

23.2.2025, 13:50:46

Also was versteht man alles unter Einzelkaufmann? Vermutlich

da

nn nicht nur den e.K.?

paulmachtexamen

paulmachtexamen

23.2.2025, 14:11:09

Was ist also vom Begriff des Einzelkaufmann alles umfasst?

wasabi

wasabi

11.3.2025, 10:52:23

"Der vom Gesetz verwendete Begriff des „Einzelkaufmanns“ ist nicht (nur) iSd §§ 1 ff. zu verstehen; er umfasst vielmehr schon wegen § 6 auch Personenhandelsgesellschaften und juristische Personen, wenn sie sich an der Gründung einer Handelsgesellschaft beteiligen und

da

s bisher von ihnen betriebene Unternehmen einbringen." (vgl. MüKoHGB/Thiessen, § 28, Rn. 19, mwN.)


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