Referendariat

Die ZVR-Klausur

Einführung

Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)

Schema: Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)


Wie prüfst Du die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen chronologisch?

  1. Titel

    §§ 704, 794 ZPO Du kannst die Punkt „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z

  2. Klausel

    §§ 724, 725, 795 ZPO Du kannst die Punkt „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z

  3. Antrag

    §§ 753, 754 ZPO Du kannst die Punkt „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z

  4. Zustellung

    §§ 750 Abs. 1, 166ff. ZPO

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