ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Einführung

Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)

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Schema: Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)

21. März 2026

25 Kommentare


Wie prüfst Du die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen chronologisch (vgl. § 750 Abs. 1 ZPO)?

  1. Titel

    §§ 704, 794 ZPO Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z

  2. Klausel

    §§ 724, 725, 795 ZPO Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z

  3. Antrag

    §§ 753, 754 ZPO Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z

  4. Zustellung

    §§ 750 Abs. 1, 166ff. ZPO

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