ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Einführung
Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)
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Schema: Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)
21. März 2026
25 Kommentare
Wie prüfst Du die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen chronologisch (vgl. § 750 Abs. 1 ZPO)?
Titel
§§ 704, 794 ZPO
Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z Klausel
§§ 724, 725, 795 ZPO
Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z Antrag
§§ 753, 754 ZPO
Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z Zustellung
§§ 750 Abs. 1, 166ff. ZPO
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lexfoxi🦊
6.4.2021, 11:03:09
Ist dieser Aufbau zwingend? Eine alte Repetitoren-Weisheit zieht
jaals Merksatz „KATZ“ (also Klausel, Antrag, Titel, Zustellung). Liebe Grüße
Lukas_Mengestu
6.4.2021, 11:26:18
Hallo lexfoxi, Prüfschemata sind häufig nicht zwingend, sondern sollen primär Orientierung bieten. Hier war nach der chronologischen Sortierung gefragt. Am Anfang der Zwangsvollstreckung steht grds der Titel (zB ein Urteil). Dieser muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen werden.
Damit geht man zum Gerichtsvollzieher (Antrag). Bevor die Vollstreckung beginnen kann, muss der Titel zugestellt sein (vgl. §750 I, III ZPO). Ausgehend von dieser Chronologie ist die Prüffolge Titel-Klausel-Zustellung sehr üblich. Der Antrag wird teilweise aber auch unter dem oberpunkt allgemeine Verfahrensvorraussetzungen geprüft. Beste Grüße, Lukas - für
das Jurafuchs-Team
Linne Hempel
23.9.2024, 12:13:44
Nachtrag: Wir haben eine neue Funktion eingeführt, mit der Schemata in beliebiger Reihenfolge angefragt werden, sofern verschiedene Reihenfolgen „richtig“ sind.
kr1stina
16.10.2023, 14:50:49
Ich finde diese Frage nicht zielführend,
daje nach rep und AG unterschiedliche Reihenfolgen beigebracht werden. Hier sind mehrere Antworten denkbar....
Linne Hempel
23.9.2024, 12:14:06
Nachtrag: Wir haben eine neue Funktion eingeführt, mit der Schemata in beliebiger Reihenfolge angefragt werden, sofern verschiedene Reihenfolgen „richtig“ sind.
Patrick4219
25.2.2024, 11:32:19
Die einzelnen Prüfingspunkte lassen sich auch super aus dem Gesetz, §
750 ZPO, ablesen. Die Zwangsvollstreckung
darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem URTEIL (=Titel) oder in der ihm beigefügten VOLLSTRECKUNGSKLAUSEL namentlich bezeichnet sind und
das Urteil bereits ZUGESTELLT ist oder gleichzeitig zugestellt wird. Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zu enthalten. Lediglich der Punkt "Antrag" findet sich im Wortlaut nicht wieder und muss bei "Zustellung" hinzuge
dacht werden. Habe auch mal die Eselsbrücke TV AZ (=Turnsportverein am Zoo) gelesen 😅
SDee
5.6.2024, 11:44:19
Ehrenmann
Sabine
26.3.2025, 15:25:41
Leider nicht chronologisch, aber
damit ich es mir überhaupt merke, finde ich "KATZ" als Eselsbrücke gar nicht schlecht.🐈😅
endspurt
20.2.2025, 21:20:19
Ich fände vor dieser Frage eine kleine Hinführung zum Thema gut. Es ist
jadoch eher eine Thematik, mit dem man zumindest im Studium (meistens) keine praktischen Berührungspunkte hatte. Was bedeutet
ZPO IIüberhaupt, was ist der Ge
danke
dahinter (keine Selbstjustiz) usw. Vielleicht kommt
das
jaauch noch,
dann bezöge sich mein Kommentar einfach auf die Reihenfolge. Liebe Grüße :)
Linne Hempel
26.2.2025, 08:52:11
Hey @[A-MUC](209564),
danke für die Anmerkung. Wir sind zur Zeit
dabei, die Kurse zum Zivilprozessrecht auszubauen. Ein super Einstiegskapitel findest Du bereits
jetztin unserem Kurs zum Zwangsvollstreckungsrecht: https://applink.jurafuchs.de/fTFZOVKriRb Ich hoffe,
das hilft dir weiter. Viele Grüße – Linne, für
das Jurafuchs-Team
endspurt
27.2.2025, 15:08:52
Vielen
Dank, @[Linne_Karlotta_](243622) !
Das dortige Einstiegskapitel ist wirklich sehr gut gelungen. Tatsächlich hatte ich dieses ohne Euren Hinweis nicht gesehen,
dadieses bei mir nur im Abschnitt „Referen
dariat“ angezeigt wird, nicht jedoch unter Zivilrecht für
das Studium. Zumindest in Bayern wird
ZPO IIja
auch im 1. Examen gerne geprüft, evtl. könnte man
das also auch im Stoff für
das 1. Examen anzeigen.
Linne Hempel
27.2.2025, 15:22:09
Hey @[A-MUC](209564),
danke für die Rückmeldung. Richtig, unser ZVR-Kurs ist (vorrangig) für
das 2. Staatsexamen ge
dacht. Uns ist aber bewusst,
dass es Überschneidungen mit den Inhalten des 1. Staatsexamen gibt (
ZPO II). Langfristig werden wir auch den
ZPO IIKurs weiter ausbauen und auch hier ein Einstiegskapitel integrieren. Sobald der ZVR-Kurs komplett fertig ist, nehmen wir den
ZPO IIKurs noch einmal unter die Lupe. Viele Grüße – Linne, für
das Jurafuchs-Team
Jana.
19.12.2025, 19:52:40
Hallo! In der Aufgabe/Frage vor dieser lautete
das Schema Titel, Klausel, Zustellung, Antrag.
Jetztmöchte diese Aufgabe Zustellung und Antrag andersherum haben und bewertet erst Zustellung und
dann Antrag als falsch. Ich finde
das etwas frustrierend und verstehe nicht, wieso man hier
dann nicht einfach beide Versionen als richtig gelten lassen kann.
