Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einführung
Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)
Schema: Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (vor § 704 ZPO)
2. Juli 2025
24 Kommentare
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Wie prüfst Du die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen chronologisch (vgl. § 750 Abs. 1 ZPO)?
Titel
§§ 704, 794 ZPO
Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z Klausel
§§ 724, 725, 795 ZPO
Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z Antrag
§§ 753, 754 ZPO
Du kannst die Punkte „Titel, Klausel und Antrag“ in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen. Hier kannst Du auch klausurtaktisch danach gehen, wo Probleme liegen könnten. Wenn Du Dich am Wortlaut des § 750 ZPO orientierst, so lautet die Reihenfolge: Titel, Klausel, (Antrag), Zustellung K A T Z Zustellung
§§ 750 Abs. 1, 166ff. ZPO
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊
6.4.2021, 11:03:09
Ist dieser Aufbau zwingend? Eine alte Repetitoren-Weisheit zieht ja als Merksatz „KATZ“ (also Klausel, Antrag, Titel, Zustellung). Liebe Grüße

Lukas_Mengestu
6.4.2021, 11:26:18
Hallo lexfoxi,
Prüfschematasind häufig nicht zwingend, sondern sollen primär Orientierung bieten. Hier war nach der chronologischen Sortierung gefragt. Am Anfang der Zwangsvollstreckung steht grds der Titel (zB ein Urteil). Dieser muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen werden. Damit geht man zum Gerichtsvollzieher (Antrag). Bevor die Vollstreckung beginnen kann, muss der Titel zugestellt sein (vgl. §750 I, III ZPO). Ausgehend von dieser Chronologie ist die Prüffolge Titel-Klausel-Zustellung sehr üblich. Der Antrag wird teilweise aber auch unter dem oberpunkt allgemeine Verfahrensvorraussetzungen geprüft. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Isabell
28.9.2021, 08:43:36
Aha. Der Antrag bezieht sich auf die Zwangsvollstreckung und nicht um die Klauselerteilung. Da es ja das Klauselerteilungsverfahren gibt, dachte ich immer, der Antrag bezieht sich darauf. Danke für diesen erhellenden Moment.

Linne Hempel
23.9.2024, 12:13:44
Nachtrag: Wir haben eine neue Funktion eingeführt, mit der Schemata in beliebiger Reihenfolge angefragt werden, sofern verschiedene Reihenfolgen „richtig“ sind.
m.e.l.a.n.i.e
10.5.2025, 21:27:55
Mir wurde dennoch als falsch angezeigt, dass ich Zustellung nicht als Letztes genannt habe. Hat dies einen Grund? Ist diese Reihenfolge falsch: Titel, Klausel, Zustellung, Antrag? Danke & liebe Grüße!
kr1stina
16.10.2023, 14:50:49
Ich finde diese Frage nicht zielführend, da je nach rep und AG unterschiedliche Reihenfolgen beigebracht werden. Hier sind mehrere Antworten denkbar....

Lukas_Mengestu
16.10.2023, 15:32:21
Hallo kr1stina, schau Dir hierzu gerne einmal den parallelen Thread an. Über das Aufgabenmenü (drei Punkte oben rechts) kannst Du Aufgaben übrigens auch überspringen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Linne Hempel
23.9.2024, 12:14:06
Nachtrag: Wir haben eine neue Funktion eingeführt, mit der Schemata in beliebiger Reihenfolge angefragt werden, sofern verschiedene Reihenfolgen „richtig“ sind.
Patrick4219
25.2.2024, 11:32:19
Die einzelnen Prüfingspunkte lassen sich auch super aus dem Gesetz, § 750 ZPO, ablesen. Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem URTEIL (=Titel) oder in der ihm beigefügten VOLLSTRECKUNGSKLAUSEL namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits ZUGESTELLT ist oder gleichzeitig zugestellt wird. Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zu enthalten. Lediglich der Punkt "Antrag" findet sich im Wortlaut nicht wieder und muss bei "Zustellung" hinzugedacht werden. Habe auch mal die Eselsbrücke TV AZ (=Turnsportverein am Zoo) gelesen 😅
SDee
5.6.2024, 11:44:19
Ehrenmann

Sebastian Schmitt
25.11.2024, 17:40:42
Hallo @[Patrick4219](231635), vielen Dank für Deine Mühe, den guten Hinweis und die interessante Eselsbrücke - vielleicht hilft das ja anderen! Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Sabine
26.3.2025, 15:25:41
Leider nicht chronologisch, aber damit ich es mir überhaupt merke, finde ich "KATZ" als Eselsbrücke gar nicht schlecht.🐈😅

indubischubidu
11.9.2024, 23:05:48
KATZ 😼

Linne Hempel
23.9.2024, 12:12:40
Hey @[indubischubidu](252987), danke für die Ergänzung, die wir gerade auch in die Aufgabe selbst aufgenommen haben. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

A-MUC
20.2.2025, 21:20:19
Ich fände vor dieser Frage eine kleine Hinführung zum Thema gut. Es ist ja doch eher eine Thematik, mit dem man zumindest im Studium (meistens) keine praktischen Berührungspunkte hatte. Was bedeutet ZPO II überhaupt, was ist der Gedanke dahinter (keine Selbstjustiz) usw. Vielleicht kommt das ja auch noch, dann bezöge sich mein Kommentar einfach auf die Reihenfolge. Liebe Grüße :)

Linne Hempel
26.2.2025, 08:52:11
Hey @[A-MUC](209564), danke für die Anmerkung. Wir sind zur Zeit dabei, die Kurse zum Zivilprozessrecht auszubauen. Ein super Einstiegskapitel findest Du bereits jetzt in unserem Kurs zum Zwangsvollstreckungsrecht: https://applink.jurafuchs.de/fTFZOVKriRb Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

A-MUC
27.2.2025, 15:08:52
Vielen Dank, @[Linne_Karlotta_](243622) ! Das dortige Einstiegskapitel ist wirklich sehr gut gelungen. Tatsächlich hatte ich dieses ohne Euren Hinweis nicht gesehen, da dieses bei mir nur im Abschnitt „Referendariat“ angezeigt wird, nicht jedoch unter Zivilrecht für das Studium. Zumindest in Bayern wird ZPO II ja auch im 1. Examen gerne geprüft, evtl. könnte man das also auch im Stoff für das 1. Examen anzeigen.

Linne Hempel
27.2.2025, 15:22:09
Hey @[A-MUC](209564), danke für die Rückmeldung. Richtig, unser ZVR-Kurs ist (vorrangig) für das 2. Staatsexamen gedacht. Uns ist aber bewusst, dass es Überschneidungen mit den Inhalten des 1. Staatsexamen gibt (ZPO II). Langfristig werden wir auch den ZPO II Kurs weiter ausbauen und auch hier ein Einstiegskapitel integrieren. Sobald der ZVR-Kurs komplett fertig ist, nehmen wir den ZPO II Kurs noch einmal unter die Lupe. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team