Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)
26. August 2025
4,8 ★ (22.615 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.
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