Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)

2. November 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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