Zivilrecht

Sachenrecht

Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung (§ 888 BGB)

Schema: Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung (§ 888 BGB)

17. Mai 2025

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Wie prüfst du den Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur begehrten Grundbuchänderung gegen den vormerkungswidrig eingetragenen Zwischenerwerber gemäß § 888 Abs. 1 BGB?

  1. Bestehen einer wirksamen Vormerkung zugunsten des Anspruchstellers

    Die wirksame Entstehung einer Vormerkung setzt voraus: (1) Bestehen eines wirksamen schuldrechtlichen, vormerkungsfähigen Anspruchs (§ 883 Abs. 1 BGB), (2) Bewilligung des Betroffenen oder einstweilige Verfügung (§ 885 Abs. 1 S. 1 BGB), (3) Eintragung in das Grundbuch (§ 883 Abs. 1 BGB), (4) Berechtigung und Verfügungsbefugnis des Bestellers (§ 885 Abs. 1 S. 1 BGB) Das Pfrüfungsschema zum Ersterwerb einer Vormerkung findest Du hier . Weitere Aufgaben zur Vormerkung haben wir hier für Dich aufbereitet.

  2. Eingetragenes Recht zugunsten des Anspruchsgegners

    Beispiel: Anspruchsgegner ist als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden.

  3. Eingetragenes Recht beruht auf vormerkungswidriger Verfügung (§ 883 Abs. 2 BGB)

    Eine vormerkungswidrige Verfügung liegt gemäß § 883 Abs. 2 S. 1 BGB vor, wenn die Verfügung nach der Eintragung der Vormerkung über das Grundstück getroffen wird und den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde.

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