Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung (§ 888 BGB)
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Schema: Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung (§ 888 BGB)
16. April 2026
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Wie prüfst du den Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur begehrten Grundbuchänderung gegen den vormerkungswidrig eingetragenen Zwischenerwerber gemäß § 888 Abs. 1 BGB?
Bestehen einer wirksamen Vormerkung zugunsten des Anspruchstellers
Die wirksame Entstehung einer Vormerkung setzt voraus: (1) Bestehen eines wirksamen schuldrechtlichen, vormerkungsfähigen Anspruchs (§ 883 Abs. 1 BGB), (2) Bewilligung des Betroffenen oder einstweilige Verfügung (§ 885 Abs. 1 S. 1 BGB), (3) Eintragung in das Grundbuch (§ 883 Abs. 1 BGB), (4) Berechtigung und Verfügungsbefugnis des Bestellers (§ 885 Abs. 1 S. 1 BGB)
Das Prüfungsschema zum Ersterwerb einer Vormerkung findest Du hier. Weitere Aufgaben zur Vormerkung haben wir hier für Dich aufbereitet. Eingetragenes Recht zugunsten des Anspruchsgegners
Beispiel: Anspruchsgegner ist als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden.
Eingetragenes Recht beruht auf vormerkungswidriger Verfügung (§ 883 Abs. 2 BGB)
Eine vormerkungswidrige Verfügung liegt gemäß § 883 Abs. 2 S. 1 BGB vor, wenn die Verfügung nach der Eintragung der Vormerkung über das Grundstück getroffen wird und den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde.
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