Grundlagen der Vormerkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen einen formgerechten Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt die Eintragung einer Vormerkung zugunsten des K (§ 883 BGB), die anschließend in das Grundbuch eingetragen wird. Danach verkauft V das Grundstück an X und lässt es ihm auf. X wird eingetragen.
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Einordnung des Falls
Grundlagen der Vormerkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist Inhaber einer wirksamen Vormerkung (§ 883 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. X ist Eigentümer geworden.
Ja!
3. Der Eigentumserwerb des X ist gegenüber K unwirksam.
Genau, so ist das!
4. Die Vormerkung ist ihrer Rechtsnatur nach ein dingliches Recht.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
22.12.2023, 11:02:59
im Grundbuch fuehrt dazu, dass der urespruengliche Eigentuemer zwar weiterhin das Grundstueck an einen Dritten uebeeignen kann, aber der Vorgemerkte gegen den Dritten einen Anspruch hat auf Uebereignung. Damit durrchbricht dieses Prinzip die Absolutheit, wonach Sachenrechte gegen jedermann gelten. Richtig?
Leo Lee
25.12.2023, 12:39:25
Hallo Raphaeljura, vielen Dank für diese sehr gute Frage! In der Tat bewirkt
die Vormerkungu.a., dass der
vormerkungswidrige Erwerb im Außenverhältnis (also „absolut“) bis zur Durchsetzung des Rechts aus der
Vormerkungwirksam, weshalb (von der Warte des Dritten aus)
die Vormerkungsein „absolutes“ Recht durchbricht. I.Ü. kann ich die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, Lettmaier § 883 Rn. 59 ff. sehr empfehlen :). Besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch wünscht dir das Jurafuchsteam!
Dogu
26.3.2024, 12:46:43
Leo Lee
29.3.2024, 01:25:58
Hallo Dogu, vielen Dank für diese sehr gute Frage! Das TBM der Bewilligung ergibt sich aus dem Wortlaut des 885 :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Wolli
29.3.2024, 15:18:27
Worauf genau zielt der Anspruch des §888 des
Vormerkungsinhabers gegen den Zwischenerwerber? Löschung der eingetragenen
Eigentümerposition des Zwischenerwerbers oder Bewilligung zur Eintragung des
Vormerkungsinhabers als
Eigentümer?
Blotgrim
24.4.2024, 08:06:35
Es kommt, wie aus 888 herauszulesen ist, auf den gesicherten Anspruch an. Geht es wie hier um Eintragung von Eigentum wird sich der Anspruch auf Bewilligung richten.
Quarklo
23.8.2024, 05:50:47
Gerne noch ergänzen, dass es sich bei der Zustimmung um die nach §§ 13, 19 GBO erforderliche handelt