Grundlagen der Vormerkung
1. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen einen formgerechten Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt die Eintragung einer Vormerkung zugunsten des K (§ 883 BGB), die anschließend in das Grundbuch eingetragen wird. Danach verkauft V das Grundstück an X und lässt es ihm auf. X wird eingetragen.
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Einordnung des Falls
Grundlagen der Vormerkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist Inhaber einer wirksamen Vormerkung (§ 883 BGB).
Ja, in der Tat!
2. X ist Eigentümer geworden.
Ja!
3. Der Eigentumserwerb des X ist gegenüber K unwirksam.
Genau, so ist das!
4. Die Vormerkung ist ihrer Rechtsnatur nach ein dingliches Recht.
Nein, das trifft nicht zu!
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