Öffentliches Recht

Europarecht

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV

Niederlassungsfreiheit - Prüfung der Beeinträchtigungen

Schema: Niederlassungsfreiheit - Prüfung der Beeinträchtigungen

15. April 2025

3 Kommentare

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Nach der Feststellung, dass der Anwendungsbereich eröffnet ist, folgt im Gutachten der Prüfungspunkt der Beeinträchtigung. Wie prüfst Du die Beeinträchtigung?

  1. Maßnahme eines Verpflichteten

    1. Maßnahme eines Mitgliedstaates

      Dazu zählen auch Maßnahmen innerstaatlicher Hoheitsträger und privatrechtlich organisierter, aber von Hoheitsträgern beherrschter Einrichtungen.

    2. Maßnahme der Union

    3. Ausnahme: Maßnahme eines Privaten

      1. Maßnahme intermediärer Gewalten

        Dazu zählen zum Beispiel Gewerkschaften oder Berufsverbände.

      2. Maßnahme von Privatpersonen

        Im Rahmen der Arbeitnehmerfreiheit hat der EuGH die Verpflichtung eines privaten Arbeitgebers im Fall Angonese anerkannt. Für die Niederlassungsfreiheit ist dies zwar nicht ausdrücklich erfolgt. Der EuGH spricht in seinen Entscheidungen aber nicht nur von intermediären Gewalten, sondern explizit von Privatpersonen, sodass er die Möglichkeit auch hier offen lässt.

      3. Offene Diskriminierung

        Formal unterschiedliche Behandlung inländischer und ausländischer Selbstständiger bzw. Gesellschaften aufgrund der Staatsangehörigkeit.

      4. Versteckte Diskriminierung

        Formal gleiche (= unterschiedslose) Behandlung, die ausländische Selbstständige bzw. Gesellschaften typischerweise stärker betrifft.

  2. Qualifizierung der Maßnahme

    1. Diskriminierung

      1. Offene Diskriminierung

        Formal unterschiedliche Behandlung inländischer und ausländischer Selbstständiger bzw. Gesellschaften aufgrund der Staatsangehörigkeit.

      2. Versteckte Diskriminierung

        Formal gleiche (= unterschiedslose) Behandlung, die ausländische Selbstständige bzw. Gesellschaften typischerweise stärker betrifft.

    2. Unterschiedslose Beschränkung

      Maßnahme, die dazu geeignet ist, die Niederlassungsfreiheit zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DAV

David.

17.7.2023, 18:02:45

Wie ist dieses Schema im Vergleich zum anderen Schema der

Niederlassungsfreiheit

einzuordnen? Ich verstehe nicht ganz, wann ich welches Schema von den beiden anzuwenden habe und inwiefern diese kombiniert werden sollen.

Sambajamba10

Sambajamba10

17.6.2024, 21:00:19

Hey @[David.](176382) Das hier ist nur das, was du (zumindest gedanklich) innerhalb der *Beschränkung* einer Grundfreiheit (nicht nur

Niederlassungsfreiheit

) prüfen musst. Manchmal ist die Prüfung einfach und du musst nur feststellen, dass ein Mitgliedstaat die Grundfreiheit durch offene Diskriminierung beschränkt. Manchmal musst du allerdings noch mehr dazu schreiben, weil bspw. kein unmittelbar Verpflichteter die Grundfreiheit beschränkt oder weil eine unterschiedslose Maßnahme vorliegt. Du kannst es in etwa mit der deutschen Grundrechtsprüfung vergleichen - nicht immer geht der Eingriff unmittelbar vom Staat aus und nicht immer liegt ein

klassischer Eingriff

vor.

Rechtsanwalt B. Trüger

Rechtsanwalt B. Trüger

25.3.2025, 13:57:50

@[David.](176382) Ich schließe mich da @[Sambajamba10 ](197381) an. Wenn Frankreich jetzt z.B. etwas nur französischen Staatsbürgern gestattet und allen anderen damit verbietet, kannst du unproblematisch und knapp darstellen, dass eine offene Diskriminierung eines Mitgliedsstaats als Verpflichteten vorliegt. Das Schema zeigt hier nur auf welche Möglichkeiten es alles gibt :)


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