Schema: Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)

8. Juli 2025

3 Kommentare

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Wie prüfst Du das Vorlageverfahren (Art. 267 AEUV)?

  1. Zulässigkeit

    1. Zuständigkeit des EuGH

      Gemäß Art. 19 Abs. 3b EUV i.V.m. Art. 267 AEUV ist der EuGH sachlich zuständig. Eine Zuweisung an das EuG nach Art. 256 Abs. 3 AEUV liegt nicht vor.

    2. Vorlageberechtigung

      Vorlageberechtigt sind Gerichte der Mitgliedstaaten. Gerichte sind nach unionsautonomer Bestimmung alle unabhängigen Spruchkörper, die in das rechtsstaatliche System eines Mitgliedstaates eingegliedert sind und Rechtsstreitigkeiten mit Rechtskraftwirkung verbindlich entscheiden können.

    3. Zulässiger Verfahrensgegenstand

      1. Auslegung des Primärrechts

      2. Gültigkeit und Auslegung des Sekundärrechts

    4. Entscheidungserheblichkeit

      Das vorlegende Gericht muss die Entscheidung über die Frage zum Erlass eines Urteils erforderlich halten, d.h. der Tenor der Entscheidung muss von der Beantwortung abhängen. Grundsätzlich ist die Entscheidungserheblichkeit vom nationalen Gericht zu beurteilen. Der EuGH prüft die Erheblichkeit nicht nach, kontrolliert aber auf Missbrauch.

  2. Vorlagenentscheidung

    Der EuGH nimmt im Rahmen der Antwort auf die Vorlagefrage keine eigene Tatsachenprüfung vor, sondern ist an den Tatsachenvortrag des Gerichts gebunden. Bei Gültigkeitsvorlage trifft der EuGH eine endgültige Entscheidung über die Gültigkeit, während er bei Auslegungsvorlagen die endgültige Subsumtion und Abwägung dem vorlegenden Gericht überlässt. Es gibt es verschiedene Prüfungsmöglichkeiten für das Vorabentscheidungsverfahren. Wir stellen vorliegend hier einen gängigen Prüfungsaufbau dar, der uns überzeugt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

kithorx

kithorx

15.10.2023, 23:08:02

Meines Erachtens ist das ein unvollständiges Prüfungsschema. Es gehört auf jeden Fall ergänzt, dass Vorlagegegenstand auch die Gültigkeit/Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen etc. (267 I lit. b AEUV) sein kann. Im Rahmen des Vorlageverfahrens (267 II AEUV muss das Gericht wohl eine Vorlagefrage formulieren, und auch die Vorlagepflicht im Falle des 267 III AEUV ist relevant.

HAN

hannabuma

31.12.2023, 18:38:37

Das hat mich hier auch etwas verwirrt, vor allem weil in einer anderen Aufgabe ein anderes Schema verwendet wurde.

Jakob G.

Jakob G.

17.11.2024, 22:13:06

Bitte um Anpassung im Sinne der zutreffenden Äußerungen meiner Vorredner*innen.


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