Schema: Falsche uneindliche Aussage (§ 153 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Tathandlung: falsche Aussage

      2. Tätereigenschaft: Zeuge oder Sachverständiger

      3. Tatsituation: vor Gericht oder einer anderen Stelle

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafmilderungsgründe: §§ 157, 158 StGB

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