Strafrecht

BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Verfolgungsvereitelung (§ 258 Abs. 1 StGB)

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Schema: Verfolgungsvereitelung (§ 258 Abs. 1 StGB)

13. April 2026

10 Kommentare


Wie prüfst Du die Verfolgungsvereitelung gem. § 258 Abs. 1 StGB?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Strafbare Vortat eines anderen

    2. Ganz oder teilweise Vereitelung

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Dolus eventualis bezüglich der Vortat

    2. Absicht oder Wissentlichkeit bezüglich der Vereitelung

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Persönliche Strafausschließungsgründe § 258 Abs. 5 und 6 StGB

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