Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB
Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)
Schema: Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)
16. Juli 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (33.590 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)?
Vorprüfung
Fehlende Vollendung
Versuchsstrafbarkeit nach §§ 159, 30 Abs. 1 StGB
Tatentschluss:
bezüglich § 153 oder § 156 durch den Haupttäter
bezüglich des Bestimmens, § 26
Unmittelbares Ansetzen
Rechtswidrigkeit
Schuld
Rücktritt (nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Wysiati
6.3.2025, 14:38:09
Könnte man vielleicht noch den Punkt IV. Erfolg: tauglicher Versuch (Streitstand). hinzufügen? Schließlich wird teilweise die Strafbarkeit abgelehnt, wenn die Tat Falschaussage tatsächlich durchgeführt wird, während andere sogar die
versuchte Anstiftungzu einem untauglichen Versuch als strafbar ansehen. Die Rspr. stellt ab auf den tauglichen Versuch. Ich fände es gut, diesen Punkt in dem Schema noch erwähnt zu sehen. Wäre das möglich?