Schema: Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)

16. Juli 2025

1 Kommentar

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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)?

  1. Vorprüfung

    1. Fehlende Vollendung

    2. Versuchsstrafbarkeit nach §§ 159, 30 Abs. 1 StGB

  2. Tatentschluss:

    1. bezüglich § 153 oder § 156 durch den Haupttäter

    2. bezüglich des Bestimmens, § 26

  3. Unmittelbares Ansetzen

  4. Rechtswidrigkeit

  5. Schuld

  6. Rücktritt (nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

WY

Wysiati

6.3.2025, 14:38:09

Könnte man vielleicht noch den Punkt IV. Erfolg: tauglicher Versuch (Streitstand). hinzufügen? Schließlich wird teilweise die Strafbarkeit abgelehnt, wenn die Tat Falschaussage tatsächlich durchgeführt wird, während andere sogar die

versuchte Anstiftung

zu einem untauglichen Versuch als strafbar ansehen. Die Rspr. stellt ab auf den tauglichen Versuch. Ich fände es gut, diesen Punkt in dem Schema noch erwähnt zu sehen. Wäre das möglich?


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