Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Versuchte Anstiftung (§ 30 Abs. 1 StGB)

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Schema: Versuchte Anstiftung (§ 30 Abs. 1 StGB)

29. März 2026

7 Kommentare


Wie prüfst Du die versuchte Anstiftung (§ 30 Abs. 1 StGB)?

  1. Vorprüfung

    1. Strafbarkeit der versuchten Anstiftung (Verbrechen iSd § 12 Abs. 1 StGB)

      1. Vorsatz bzgl. der Vollendung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat mit Verbrechenscharakter

      2. Vorsatz bzgl. der Anstiftungshandlung

    2. Nichtvollendung der Anstiftung

  2. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Tatentschluss („doppelter Anstiftervorsatz“)

      1. Vorsatz bzgl. der Vollendung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat mit Verbrechenscharakter

      2. Vorsatz bzgl. der Anstiftungshandlung

    2. Unmittelbares Ansetzen zur Anstiftungshandlung

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Kein Rücktritt gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB

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