Schema: Versuchte Anstiftung (§ 30 Abs. 1 StGB)


Wie prüfst Du die versuchte Anstiftung (§ 30 Abs. 1 StGB)?

  1. Vorprüfung

    1. Strafbarkeit der versuchten Anstiftung (Verbrechen iSd § 12 Abs. 1 StGB)

    2. Nichtvollendung der Anstiftung

      1. Vorsatz bzgl. der Vollendung einer vors., rw. Haupttat mit Verbrechenscharakter

      2. Vorsatz bzgl. der Anstiftungshandlung

  2. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Tatentschluss („doppelter Anstiftervorsatz“)

      1. Vorsatz bzgl. der Vollendung einer vors., rw. Haupttat mit Verbrechenscharakter

      2. Vorsatz bzgl. der Anstiftungshandlung

    2. Unmittelbares Ansetzen zur Anstiftungshandlung

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Ggf. Rücktritt gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB

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