Öffentliches Recht

Europarecht

Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV

Warenverkehrsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 36 AEUV)

Schema: Warenverkehrsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 36 AEUV)

13. Januar 2026

5 Kommentare

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Die Rechtfertigung einer Beschränkung setzt mehr als nur einen Rechtfertigungsgrund voraus. Wie prüfst du eine Rechtfertigung durch die geschriebenen Gründe des Art. 36 AEUV?

  1. Maßnahme zum Schutz eines in Art. 36 S. 1 AEUV aufgeführten Rechtsgutes

  2. Keine willkürliche Diskriminierung oder verschleierte Beschränkung gemäß Art. 36 S. 2 AEUV

    Art. 36 S. 2 AEUV setzt voraus, dass differenzierte Maßnahmen getroffen werden, die sachlich mit dem Rechtfertigungsgrund zusammenhängen.

  3. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

  4. Kein Verstoß gegen Unionsrecht

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JANA

janaro

14.4.2022, 12:14:39

Sollte der Verstoß gegen Unionsrecht nicht als erstes geprüft werden, weil die Maßnahme dann gar keiner Rechtfertigung zugänglich ist?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

13.6.2022, 12:27:57

Hallo janaro, mit Unionsrecht ist hier das sonstige Unionsrecht außerhalb der Grundfreiheiten gemeint - also GrCh, EMRK und ungeschriebenes Primärrecht. Dabei gilt aber nicht in allen Fällen ein absolutes Diskriminierungsverbot. Vielmehr gibt es in vielen Fällen durchaus Rechtfertigungsmöglichkeiten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

dolo agitation

dolo agitation

14.8.2025, 15:12:34

Danke für die Erläuterung @[Nora Mommsen](178057)! Wie prüfe ich denn dann noch die Verstöße gegen sonstiges Unionsrecht? Wie eine Grundrechtsprüfung mit anschließender, sich sodann doppelnder,

Verhältnismäßigkeit

sprüfung?

Sege

Sege

23.10.2025, 09:33:05

Wäre das Schema bei einer ungeschriebenen Rechtfertigung gleich, nur dass der erste Punkt entsprechend anders wäre?

Foxxy

Foxxy

23.10.2025, 09:33:08

Das Schema bei einer ungeschriebenen Rechtfertigung ist fast identisch. Der Unterschied liegt im ersten Punkt: Statt eines in Art.

36 AEUV

genannten Rechtsguts muss ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz, Umweltschutz) vorliegen. Die übrigen Punkte (keine Diskriminierung,

Verhältnismäßigkeit

, kein Verstoß gegen höherrangiges Unionsrecht) prüfst du genauso.


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