Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Warenverkehrsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 36 AEUV)
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Schema: Warenverkehrsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 36 AEUV)
20. März 2026
5 Kommentare
Die Rechtfertigung einer Beschränkung setzt mehr als nur einen Rechtfertigungsgrund voraus. Wie prüfst du eine Rechtfertigung durch die geschriebenen Gründe des Art. 36 AEUV?
Maßnahme zum Schutz eines in Art. 36 S. 1 AEUV aufgeführten Rechtsgutes
Keine willkürliche Diskriminierung oder verschleierte Beschränkung gemäß Art. 36 S. 2 AEUV
Art. 36 S. 2 AEUV setzt voraus, dass differenzierte Maßnahmen getroffen werden, die sachlich mit dem Rechtfertigungsgrund zusammenhängen.
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Kein Verstoß gegen Unionsrecht
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
janaro
14.4.2022, 12:14:39
Sollte der Verstoß gegen Unionsrecht nicht als erstes geprüft werden, weil die Maßnahme
dann gar keiner Rechtfertigung zugänglich ist?
Nora Mommsen
13.6.2022, 12:27:57
Hallo
janaro, mit Unionsrecht ist hier
das sonstige Unionsrecht außerhalb der
Grundfreiheiten gemeint - also GrCh, EMRK und ungeschriebenes Primärrecht.
Dabei gilt aber nicht in allen Fällen ein absolutes Diskriminierungsverbot. Vielmehr gibt es in vielen Fällen durchaus Rechtfertigungsmöglichkeiten. Viele Grüße, Nora - für
das Jurafuchs-Team
dolo agitation
14.8.2025, 15:12:34
nke für die Erläuterung @[
Nora Mommsen](178057)! Wie prüfe ich denn
dann noch die Verstöße gegen sonstiges Unionsrecht? Wie eine Grundrechtsprüfung mit anschließender, sich so
dann doppelnder, Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Sege
23.10.2025, 09:33:05
Wäre
das Schema bei einer ungeschriebenen Rechtfertigung gleich, nur
dass der erste Punkt entsprechend anders wäre?
Foxxy
23.10.2025, 09:33:08
s Schema bei einer ungeschriebenen Rechtfertigung ist fast identisch. Der Unterschied liegt im ersten Punkt: Statt eines in Art. 36 AEUV genannten Rechtsguts muss ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz, Umweltschutz) vorliegen. Die übrigen Punkte (keine Diskriminierung, Verhältnismäßigkeit, kein Verstoß gegen höherrangiges Unionsrecht) prüfst du genauso.
