Schema: Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du das Selbsthilferecht bei der Besitzstörung (Besitzwehr, § 859 Abs. 1 BGB)?
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Tomˑ
30.7.2024, 09:26:36
Müsste es im Prüfungsschema in Abgrenzung zur Besitzkehr (§ 859 II, III BGB) nicht nur "Besitz" heißen, da bei der Besitzwehr die unmittelbare Sachherrschaft gerade noch nicht aufgehoben wurde? Derzeit heißt es auch hier "vorheriger Besitz". LG
Sandra-
30.9.2024, 14:32:57
Würde ich genauso sehen, weil die
verbotene Eigenmachtbei der Besitzwehr nach § 859 I BGB noch nicht abgeschlossen ist. Man "wehrt" ja einen Angriff ab bzgl. einer Sache, über die man gerade noch Sachherrschaft hat. Insofern ist man ja eigentlich noch unmittelbarer Besitzer und nicht "vorheriger" unmittelbarer Besitzer. :-)
nanaxds
11.10.2024, 13:19:18
Habe ich mir auch gedacht! :-)