Zivilrecht

Sachenrecht

Der Besitzschutz

Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB)

Schema: Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB)

23. November 2024

4,8(14.001 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du das Selbsthilferecht bei der Besitzstörung (Besitzwehr, § 859 Abs. 1 BGB)?

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tomˑ

Tomˑ

30.7.2024, 09:26:36

Müsste es im Prüfungsschema in Abgrenzung zur Besitzkehr (§ 859 II, III BGB) nicht nur "Besitz" heißen, da bei der

Besitzwehr

die unmittelbare Sachherrschaft gerade noch nicht aufgehoben wurde? Derzeit heißt es auch hier "vorheriger Besitz". LG

Sandra-

Sandra-

30.9.2024, 14:32:57

Würde ich genauso sehen, weil die

verbotene Eigenmacht

bei der

Besitzwehr

nach § 859 I BGB noch nicht abgeschlossen ist. Man "wehrt" ja einen Angriff ab bzgl. einer Sache, über die man gerade noch Sachherrschaft hat. Insofern ist man ja eigentlich noch un

mittelbarer Besitz

er und nicht "vorheriger" un

mittelbarer Besitz

er. :-)

natiiswelt

natiiswelt

11.10.2024, 13:19:18

Habe ich mir auch gedacht! :-)


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