Schema: Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du das Selbsthilferecht bei der Besitzstörung (Besitzwehr, § 859 Abs. 1 BGB)?
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tomˑ
30.7.2024, 09:26:36
Müsste es im Prüfungsschema in Abgrenzung zur Besitzkehr (§ 859 II, III BGB) nicht nur "Besitz" heißen, da bei der
Besitzwehrdie unmittelbare Sachherrschaft gerade noch nicht aufgehoben wurde? Derzeit heißt es auch hier "vorheriger Besitz". LG
Sandra-
30.9.2024, 14:32:57
Würde ich genauso sehen, weil die
verbotene Eigenmachtbei der
Besitzwehrnach § 859 I BGB noch nicht abgeschlossen ist. Man "wehrt" ja einen Angriff ab bzgl. einer Sache, über die man gerade noch Sachherrschaft hat. Insofern ist man ja eigentlich noch un
mittelbarer Besitzer und nicht "vorheriger" un
mittelbarer Besitzer. :-)
natiiswelt
11.10.2024, 13:19:18
Habe ich mir auch gedacht! :-)