Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Erforderlichkeit (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Definition: Erforderlichkeit (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist ein Mittel „erforderlich“?
Erforderlich ist ein Mittel, wenn es kein milderes Mittel gibt, das den Erfolg mit gleicher Wirksamkeit und vergleichbarem Aufwand herbeiführen würde.
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