Definition: Erforderlichkeit (vor Art. 20 Abs. 3 GG)

22. November 2024

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Wann ist ein Mittel „erforderlich“?

Erforderlich ist ein Mittel, wenn es kein milderes Mittel gibt, das den Erfolg mit gleicher Wirksamkeit und vergleichbarem Aufwand herbeiführen würde.

Bezüglich der gleichen bzw. besseren Eignung wird den staatlichen Stellen eine Einschätzungsprärogative (auch Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum) eingeräumt. Dies ist also nur begrenzt gerichtlich überprüfbar. Im Rahmen des Vergleichs mehrerer Mittel sind Eigenart und Intensität des Eingriffs, die Zahl der Betroffenen, belastende oder begünstigende Einwirkungen auf Dritte und Nebenwirkungen der belastenden Maßnahme zu berücksichtigen Hier sollte nach Möglichkeit mindestens ein anderes Mittel angesprochen (und idR abgelehnt) werden. Findet sich im Sachverhalt kein Anhaltspunkt, so ist Kreativität gefordert.
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