Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Erforderlichkeit (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
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Definition: Erforderlichkeit (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
18. April 2026
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Wann ist ein Mittel „erforderlich“?
Erforderlich ist ein Mittel, wenn es kein milderes Mittel gibt, das den Erfolg mit gleicher Wirksamkeit und vergleichbarem Aufwand herbeiführen würde.
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