Materielles Zivilrecht
Dingliche Ansprüche
Weitere Ansprüche aus Besitz und Eigentum
Possessorischer Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)
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Schema: Possessorischer Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)
21. März 2026
7 Kommentare
Wie prüfst Du den possessorischen Herausgabeanspruch des früheren Besitzers, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde (§ 861 BGB)?
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
13.10.2023, 00:12:30
Prüfungspunkt 1 indiziert Prüfungspunkt 2. Insofern bedeutet
das,
dass man in Prüfungspunkt 2 nur
das Ergebnis aus 1 feststellt. Richtig?
Max S
19.4.2024, 13:34:27
Wären es
dann nicht drei Prüfungspunkte? - Besitzentziehung des Anspruchstellers - Besitzbegründung des Anspruchsgegners - durch
verbotene Eigenmacht
benjaminmeister
11.2.2025, 15:36:20
@[Max S](210195) der Anspruchsgegner muss fehlerhaft besitzen oder dies gegen sich gelten lassen (§ 858 Abs. 2). Es reicht nicht wenn irgendjemand
verbotene Eigenmachtbegangen hat (gem. § 858 Abs. 2 S. 1 fehlerhaft besessen hat) und
dann der Besitz irgendwie beim Anspruchsgegner landet. Der Anspruchsgegner würde nur fehlerhaft besitzen, wenn er den fehlerhaften Vorbesitz kannte (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 2) oder Erbe des fehlerhaften Vorbesitzers ist (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 1).
Max S
12.2.2025, 07:25:32
nke dir,
das war mir schon klar und taucht mE in dem Wörtchen “durch” (
verbotene Eigenmacht) auf, 858 II habe ich ausgeblendet
Max S
12.2.2025, 07:34:17
858 II habe ich ausgeblendet, müsste man aber wie du richtigerweise sagst hinschreiben. Prüfungspunkt 3 wäre demnach: “durch
verbotene Eigenmacht, 858 I, II 1” (unter Ausblendung von 858 II 2)
Das “durch” stellt mE klar,
das es um die Besitzerlangung des Anspruchsgegners geht
line.pline
6.1.2026, 10:28:28
Wie ist
dadenn, wenn jemand dem dem Dieb seiner Sache diese durch
verbotene Eigenmachtspäter wieder abnimmt?
