Materielles Zivilrecht

Dingliche Ansprüche

Weitere Ansprüche aus Besitz und Eigentum

Possessorischer Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)

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Schema: Possessorischer Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)

21. März 2026

7 Kommentare


Wie prüfst Du den possessorischen Herausgabeanspruch des früheren Besitzers, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde (§ 861 BGB)?

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RAP

Raphaeljura

13.10.2023, 00:12:30

Prüfungspunkt 1 indiziert Prüfungspunkt 2. Insofern bedeutet

da

s,

da

ss man in Prüfungspunkt 2 nur

da

s Ergebnis aus 1 feststellt. Richtig?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

13.10.2023, 10:48:37

Hallo Raphaeljura, könnte man meinen. Es kommt aber gerade

da

rauf an,

da

ss der Anspruchsgegner gerade im Besitz ist. Dies wird im zweiten Prüfungspunkt geprüft. Beste Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

MAS

Max S

19.4.2024, 13:34:27

Wären es

da

nn nicht drei Prüfungspunkte? - Besitzentziehung des Anspruchstellers - Besitzbegründung des Anspruchsgegners - durch

verbotene Eigenmacht

BEN

benjaminmeister

11.2.2025, 15:36:20

@[Max S](210195) der Anspruchsgegner muss fehlerhaft besitzen oder dies gegen sich gelten lassen (§ 858 Abs. 2). Es reicht nicht wenn irgendjemand

verbotene Eigenmacht

begangen hat (gem. § 858 Abs. 2 S. 1 fehlerhaft besessen hat) und

da

nn der Besitz irgendwie beim Anspruchsgegner landet. Der Anspruchsgegner würde nur fehlerhaft besitzen, wenn er den fehlerhaften Vorbesitz kannte (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 2) oder Erbe des fehlerhaften Vorbesitzers ist (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 1).

MAS

Max S

12.2.2025, 07:25:32

Da

nke dir,

da

s war mir schon klar und taucht mE in dem Wörtchen “durch” (

verbotene Eigenmacht

) auf, 858 II habe ich ausgeblendet

MAS

Max S

12.2.2025, 07:34:17

858 II habe ich ausgeblendet, müsste man aber wie du richtigerweise sagst hinschreiben. Prüfungspunkt 3 wäre demnach: “durch

verbotene Eigenmacht

, 858 I, II 1” (unter Ausblendung von 858 II 2)

Da

s “durch” stellt mE klar,

da

s es um die Besitzerlangung des Anspruchsgegners geht

line.pline

line.pline

6.1.2026, 10:28:28

Wie ist

da

denn, wenn jemand dem dem Dieb seiner Sache diese durch

verbotene Eigenmacht

später wieder abnimmt?