Materielles Zivilrecht

Dingliche Ansprüche

Weitere Ansprüche aus Besitz und Eigentum

Possessorischer Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)

Schema: Possessorischer Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)

20. Februar 2026

7 Kommentare

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Wie prüfst Du den possessorischen Herausgabeanspruch des früheren Besitzers, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde (§ 861 BGB)?

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RAP

Raphaeljura

13.10.2023, 00:12:30

Prüfungspunkt 1 indiziert Prüfungspunkt 2. Insofern bedeutet das, dass man in Prüfungspunkt 2 nur das Ergebnis aus 1 feststellt. Richtig?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

13.10.2023, 10:48:37

Hallo Raphaeljura, könnte man meinen. Es kommt aber gerade darauf an, dass der

Anspruch

sgegner gerade im Besitz ist. Dies wird im zweiten Prüfungspunkt geprüft. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

MAS

Max S

19.4.2024, 13:34:27

Wären es dann nicht drei Prüfungspunkte? - Besitzentziehung des

Anspruch

stellers - Besitzbegründung des

Anspruch

sgegners - durch

verbotene Eigenmacht

BEN

benjaminmeister

11.2.2025, 15:36:20

@[Max S](210195) der

Anspruch

sgegner muss fehlerhaft besitzen oder dies gegen sich gelten lassen (§ 858 Abs. 2). Es reicht nicht wenn irgendjemand

verbotene Eigenmacht

begangen hat (gem. § 858 Abs. 2 S. 1 fehlerhaft besessen hat) und dann der Besitz irgendwie beim

Anspruch

sgegner landet. Der

Anspruch

sgegner würde nur fehlerhaft besitzen, wenn er den fehlerhaften Vorbesitz kannte (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 2) oder Erbe des fehlerhaften Vorbesitzers ist (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 1).

MAS

Max S

12.2.2025, 07:25:32

Danke dir, das war mir schon klar und taucht mE in dem Wörtchen “durch” (

verbotene Eigenmacht

) auf, 858 II habe ich ausgeblendet

MAS

Max S

12.2.2025, 07:34:17

858 II habe ich ausgeblendet, müsste man aber wie du richtigerweise sagst hinschreiben. Prüfungspunkt 3 wäre demnach: “durch

verbotene Eigenmacht

, 858 I, II 1” (unter Ausblendung von 858 II 2) Das “durch” stellt mE klar, das es um die Besitzerlangung des

Anspruch

sgegners geht

line.pline

line.pline

6.1.2026, 10:28:28

Wie ist da denn, wenn jemand dem dem Dieb seiner Sache diese durch

verbotene Eigenmacht

später wieder abnimmt?


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