Schema: Possessorischer Anspruch wegen Besitzentziehung (§ 861 BGB)
15. April 2025
6 Kommentare
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Wie prüfst Du den possessorischen Herausgabeanspruch des früheren Besitzers, dem der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde (§ 861 BGB)?
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
13.10.2023, 00:12:30
Prüfungspunkt 1 indiziert Prüfungspunkt 2. Insofern bedeutet das, dass man in Prüfungspunkt 2 nur das Ergebnis aus 1 feststellt. Richtig?

Nora Mommsen
13.10.2023, 10:48:37
Hallo Raphaeljura, könnte man meinen. Es kommt aber gerade darauf an, dass der
Anspruchsgegnergerade im B
esitz ist. Dies wird im zweiten Prüfungspunkt geprüft. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Max S
19.4.2024, 13:34:27
Wären es dann nicht drei Prüfungspunkte? - B
esitzentziehung des Anspruchstellers - B
esitzbegründung des
Anspruchsgegners - durch
verbotene Eigenmacht
benjaminmeister
11.2.2025, 15:36:20
@[Max S](210195) der
Anspruchsgegnermuss fehlerhaft b
esitzen oder dies gegen sich gelten lassen (§ 858 Abs. 2). Es reicht nicht wenn irgendjemand
verbotene Eigenmachtbegangen hat (gem. § 858 Abs. 2 S. 1 fehlerhaft besessen hat) und dann der B
esitz irgendwie beim
Anspruchsgegnerlandet. Der
Anspruchsgegnerwürde nur fehlerhaft b
esitzen, wenn er den fehlerhaften Vorb
esitz kannte (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 2) oder Erbe des fehlerhaften Vorb
esitzers ist (§ 858 Abs. 2 S. 2 Alt. 1).
Max S
12.2.2025, 07:25:32
Danke dir, das war mir schon klar und taucht mE in dem Wörtchen “durch” (
verbotene Eigenmacht) auf, 858 II habe ich ausgeblendet
Max S
12.2.2025, 07:34:17
858 II habe ich ausgeblendet, müsste man aber wie du richtigerweise sagst hinschreiben. Prüfungspunkt 3 wäre demnach: “durch
verbotene Eigenmacht, 858 I, II 1” (unter Ausblendung von 858 II 2) Das “durch” stellt mE klar, das es um die B
esitzerlangung des
Anspruchsgegners geht