Zivilrecht

Sachenrecht

Der Besitzschutz

Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB

Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB

26. August 2025

83 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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E und B sind ein Paar. E ist Eigentümer eines Autos, das B besitzt und in Benutzung hat. Als E auszieht, bleibt der PKW zunächst bei B. E ruft die Polizei und behauptet, B habe seinen Pkw unterschlagen. Aufgrund des Vortrags des E stellt die Polizei den PKW bei B sicher und gibt ihn an E heraus. B möchte den PKW zurück.

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