Zivilrecht
Sachenrecht
Der Besitzschutz
Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB
Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E und B sind ein Paar. E ist Eigentümer eines Autos, das B besitzt und in Benutzung hat. Als E auszieht, bleibt der PKW zunächst bei B. E ruft die Polizei und behauptet, B habe seinen Pkw unterschlagen. Aufgrund des Vortrags des E stellt die Polizei den PKW bei B sicher und gibt ihn an E heraus. B möchte den PKW zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat den unmittelbaren Besitz an dem PKW verloren, als die Polizei ihn abschleppen ließ.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. E hat B den PKW mit verbotener Eigemacht entzogen, indem er ihn von der Polizei sicherstellen ließ.
Ja, in der Tat!
3. B hat einen Herausgabeanspruch aus § 861 Abs. 1 BGB gegen E.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!