Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Änderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz
Eigentümer R plant, den verfallenen 70er-Jahre Bungalow auf seinem neu erworbenen Grundstück abzureißen. Seine Tochter, die Jura studiert, gibt R zu bedenken, dass er womöglich die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 30ff. BauGB einhalten muss.
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Fallgruppen der Aufschüttungen, Abgrabungen größeren Umfangs etc. i.S.d. § 29 BauGB
Die Gebrüder H wollen vom anhaltenden Rohstoffboom profitieren. Sie beschließen, ein familieneigenes Grundstück in der Münchner Schotterebene auszukiesen, um dort Kies abzubauen. Denn weil man ja nichts bauen wolle, könne dann immerhin das Bauplanungsrecht außer Acht bleiben.