Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Grundfall: Beschränkung der Baufreiheit
B hat ein Grundstück erworben und möchte ein Haus darauf errichten. Da sie handwerklich sehr geschult ist, kauft sie sich die Baumaterialien und fängt an zu bauen. Nachbarin N hat ihr Jurastudium zwar im zweiten Semester abgebrochen, hat aber Zweifel, ob B einfach so bauen darf.
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Bestimmung Außenbereich (Außenbereichsinsel)
Dwight (D) will in Gemeinde S auf einer 1700m² großen Fläche einen dreigeschossigen „Businesspark“ errichten, in dem sich Unternehmen einrichten könnten, die Papier oder Drucker verkaufen. Jurastudentin F soll erklären, wonach sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet.
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Fall: Nutzungsänderung Altenheim
Dwight (D) will eine alte, genehmigte Pension stark renovieren, um sie künftig als Altersheim zu nutzen. Sie steht auf einem 4 ha großen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Gelände im Außenbereich. Er fragt Jurastudentin F nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
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Abwandlung zu § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB (3)
Das im Außenbereich zulässigerweise errichtete Fachwerkwohnhaus von Anwalt Cicero (C) ist abgebrannt. C will sofort ein gleichartiges Gebäude an selber Stelle errichten. Der Flächennutzungsplan weist eine Waldfläche aus.