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Begründetheit der Anfechtungsklage – Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen
A demonstriert in Berlin für die Umsetzung eines Volksentscheids. Sie schwenkt eine Fahne, die weder Menschen gefährdet noch den Verkehr blockiert. Polizist P spricht gegenüber A formell rechtmäßig die Sicherstellung der Fahne nach der einschlägigen polizeirechtlichen (landesrechtlichen) Rechtsgrundlage aus. A erhebt Anfechtungsklage.