Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Schuld

Intelligenzminderung (§ 20 StGB)

Definition: Intelligenzminderung (§ 20 StGB)

3. Juni 2025

5 Kommentare

4,8(4.702 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „Intelligenzminderung“20 StGB):

Intelligenzminderung ist die angeborene oder auf seelischer Fehlentwicklung beruhende erhebliche Intelligenzschwäche ohne nachweisbare organische Ursachen.

Anstelle von Intelligenzminderung verwendete das Gesetz bis 2020 noch den erniedrigenden Begriff „Schwachsinn“.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community