Definition: Intelligenzminderung (§ 20 StGB)
3. Juni 2025
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Definiere den Begriff „Intelligenzminderung“ (§ 20 StGB):
Intelligenzminderung ist die angeborene oder auf seelischer Fehlentwicklung beruhende erhebliche Intelligenzschwäche ohne nachweisbare organische Ursachen.
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