Schema: Minderung (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB)
7. Februar 2026
10 Kommentare
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Wie prüfst Du die Minderung beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB)?
Kaufvertrag (§ 433 BGB)
Mangel bei Gefahrübergang (§§ 434ff. BGB)
Minderung (§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB)
Minderungsgrund (§§ 323, 326 Abs. 5 BGB)
Minderungserklärung (§ 441 Abs. 1 S. 1 BGB)
Kein Ausschluss
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
PSR
6.2.2021, 20:16:48
Ich hab es noch nie gesehen, dass jemand die
Minderungserklärungan dieser Stelle prüft. Ihr habt sehr eigentümliche
Prüfungsschemata! Wieso nicht I. Erklärung II. Grund a) 437 b) weitere Voraussetzungen?
iustus
8.3.2021, 13:06:14
Viele Wege führen nach Rom. Sinnvoll ist dieses Schema von Jurafuchs, wenn man sich am Aufbau „
Anspruchentstanden“; „A nicht untergegangen“; „A durchsetzbar“ prüft. Deine Idee vom Schema ist sinnvoll, wenn man sich schon in der Prüfung befindet und dann die
Minderungprüft und „oben“ man bereits schon „Vertrag“ und „Mangel“ abgehakt hat. 🙂
Isabell
28.8.2021, 11:31:49
"Schema nach" als Ergänzung würde mir hier als Info auch weiterhelfen. Denn mir ist das jetzt im 2. Examen auch um die Ohren geflogen, nicht in der erwarteten Reihenfolge geprüft zu haben.
CR7
13.3.2023, 15:04:02
@[Isabell](58926) Dem schließe ich mich an. Mein Kursleiter im Rep. prüft das wie @[PSR](77967), btw Isabell, ich hoffe dein 2. Examen war erfolgreich!
Celina
11.9.2025, 20:29:03
Hallo. Wenn der Kaufpreis gemindert wird hat man
jagrundsätzlich einen
Anspruchauf Rückgabe des Zuviel gezahlten Kaufpreises nach §§441,346,
347 BGB. Prüft man hier zusätzlich noch über das
Bereicherungsrecht? Ich hatte jetzt gerade gelesen das geht nicht, da sonst Kaufrechtliche Prinzipien umgangen werden. Vielleicht jemand etwas dazu… Würde mich über eine Antwort freuen, denn das hat mich jetzt etwas verwirrt.
Foxxy
12.9.2025, 12:24:27
Du prüfst die Rückzahlung des geminderten Kaufpreises nach Kaufrecht, also über §§ 441, 346,
347 BGB. Ein Rückgriff auf das
Bereicherungsrecht(z.B. §§ 812 ff. BGB) ist hier ausgeschlossen, weil das Kaufrecht insoweit eine abschließende Sonderregelung bietet. Das dient gerade dazu, die kaufrechtlichen Prinzipien nicht zu unterlaufen. Daher prüfst du die
Minderungund die daraus folgende Rückzahlung immer kaufrechtlich und nicht
bereicherungsrechtlich. Zur
Minderungbeim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB) gehst du so vor: 1. Wirksamer Kaufvertrag (§ 433 BGB) 2. Sach- oder
Rechtsmangelbei Gefahrübergang (§§ 434 ff. BGB) 3.
Minderungals Gewährleistungsrecht (§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB) 4.
Minderungsgrund: Voraussetzungen der §§ 323, 326 Abs. 5 BGB müssen vorliegen (z.B. erfolglose
Fristsetzungoder Entbehrlichkeit) 5. Ausübung durch Erklärung (§ 441 Abs. 1 S. 1 BGB) 6. Kein Ausschluss der
Minderung(z.B. vertraglich oder gesetzlich) Eine
bereicherungsrechtliche Rückabwicklung kommt nur dann in Betracht, wenn kein Kaufvertrag mehr besteht oder die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte nicht greifen.
Tim Gottschalk
12.9.2025, 12:25:49
Hallo @[Celina](288622), auch Foxxy und ich würden sagen, dass das
Bereicherungsrechtbei der Rückforderung nach
Minderungdurch die speziellen
schuldrechtlichen Normen gesperrt ist. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
Celina
12.9.2025, 20:55:53
@[Tim Gottschalk](287974) Danke für die Rückmeldung. 😊😊
Willow
9.11.2025, 11:52:25
Ich habe noch ein
Minderungsschema mit einem derartigen Aufbau gesehen. Wäre es nicht möglich diesen Aufgabentyp derart abzuändern, dass alle unterschiedlichen, vertretbaren Aufbauvarianten als richtig gewertet werden. Zusätzlich könnte
jadie vorzugswürdige Aufbauvariante im Anschluss gezeigt werden und die entsprechenden Vorteile des Aufbaus erläutert werden. So würde ich die Aufgabe persönlich deutlich hilfreicher finden. :)
Paulah
10.11.2025, 08:56:43
Da wurde schon öfter drüber diskutiert, aber das ist in der technischen Umsetzung wohl nicht so einfach. Ich mache es inzwischen so, dass ich die Schemata, die mir ganz gegen den Strich gehen, bei Spaced Repetition ausblende und mir in den Karteikarten ein eigenes bastle.
