Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Legalitätsprinzip (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)
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Definition: Legalitätsprinzip (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)
14. März 2026
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Was versteht man unter dem Begriff „Legalitätsprinzip“ (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)?
Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, Ermittlungen einzuleiten, sofern ein Anfangsverdacht vorliegt.
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