Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Legalitätsprinzip (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)
Definition: Legalitätsprinzip (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)
14. Dezember 2025
3 Kommentare
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Was versteht man unter dem Begriff „Legalitätsprinzip“ (§§ 152 Abs. 2, 163 StPO)?
Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, Ermittlungen einzuleiten, sofern ein Anfangsverdacht vorliegt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Deno
23.6.2025, 21:22:10
So wie ich es an der Uni gelernt habe, umfasst das
Legalitätsprinzipauch die Gerichte (§
203 StPO), die bei einem hinreichenden Tatverdacht das Hauptverfahren eröffnen sollen.
Jennifer Sophie
1.7.2025, 16:54:30
Das
Legalitätsprinzipverpflichtet außerdem die StA dazu Anklage zu erheben, wenn nach Abschluss der Ermittlungen ein
hinreichender Tatverdachtbesteht, § 170 I StPO. Volk/Engländer, Grundkurs StPO, 10. Auflage
sy
7.7.2025, 17:53:44
ihr habt das sogar selber in den Aufgaben davor als Erklärung mit aufgenommen.
