Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)
Definition: Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)
17. April 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter einer „subjektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG):
Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die die Berufswahl von der persönlichen Qualifikation des Anwärters abhängig machen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
F
26.7.2024, 08:57:18
Hallo, ich verstehe nicht wirklich, warum eine subjektive Berufs
zugangsregel auch das Alter miteinschließen kann? Schließlich kann man sein Alter ja schlecht selber beeinflussen. Worin besteht hier der Unterschied zu objektiven Berufs
zugangsregelungen?
luc1502
9.8.2024, 10:36:32
Hi, ich würde wsl nicht so sehr darauf abstellen, ob ich die jew. Eigenschaft selbst beeinflussen kann (wie du sagst, kann man das Alter eben schlecht beeinflussen), sondern vielmehr, dass die Eigenschaft, an die angeknüpft wird, in meiner Person liegt. Es wird hier also an Merkmale angeknüpft, die in der Person liegen und das Alter ist eben eine solches, in der Person liegendes Merkmal. Ich hoffe, das hilft dir weiter!
Dogu
12.12.2024, 21:30:26
Dann ist die Lehrbuchdefinition von JF aber falsch, da das Alter ja nichts mit der Qualifikation zu tun hat.