Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)
Definition: Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)
22. Februar 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter einer „subjektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG):
Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die die Berufswahl von der persönlichen Qualifikation des Anwärters abhängig machen.
Fundstellen
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