Öffentliches Recht

Grundrechte

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)

Definition: Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)

1. Juni 2025

8 Kommentare

4,8(2.848 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einer „subjektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG):

Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die die Berufswahl von der persönlichen Qualifikation des Anwärters abhängig machen.

Die vom BVerfG entwickelte Drei-Stufen-Theorie geht davon aus, dass für Gesetze, die in die Berufsfreiheit eingreifen unterschiedliche Anforderungen gelten, je nachdem, welcher Bereich von Art. 12 GG betroffen ist. Auf der zweiten Stufe stehen dabei subjektive Berufszugangsregeln. Beschränkungen auf der zweiten Stufe sind gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz gewichtiger Gemeinschaftsgüter in verhältnismäßiger Weise dienen. Ein Beispiel der zweiten Stufe sind Altersgrenzen für Vertragsärzte oder Befähigungsnachweise im Handwerk. Die Drei-Stufen-Theorie stellt einen spezifischen Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar, weil sie typisierte Fälle abgestufter Eingriffsintensität mit entsprechend abgestuften Anforderungen verknüpft.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community