Definition: Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB)
4. Dezember 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (2.231 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was ist ein „Vertrag zugunsten Dritter“?
Ein Vertrag zugunsten Dritter ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, aufgrund dessen ein Dritter gegen eine der Vertragsparteien ein eigenes Recht auf Erbringung einer Leistung an ihn erlangt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Teste dein Wissen zu Schuldrecht Allgemeiner Teil in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
