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Definition: Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB)
18. April 2026
3 Kommentare
Was ist ein „Vertrag zugunsten Dritter“?
Ein Vertrag zugunsten Dritter ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, aufgrund dessen ein Dritter gegen eine der Vertragsparteien ein eigenes Recht auf Erbringung einer Leistung an ihn erlangt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FalkTG
28.12.2024, 21:41:01
m.E. ist das "nur" die
Definitionfür den echten VZD, da
jadas eigene Recht beim unechten VZD dem Dritten nicht zusteht.
Amelie7
6.3.2025, 12:50:46
, das habe ich auch gedacht
cornelius.spans
16.7.2025, 22:30:49
push. bitte noch anpassen!
