Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Selbstbetroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Definition: Selbstbetroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
21. Februar 2026
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Wie definierst Du den Begriff der Selbstbetroffenheit im Kontext der Beschwerdebefugnis im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Der Beschwerdeführer ist selbst betroffen, wenn er die Verletzung eigener Grundrechte geltend macht.
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