Öffentliches Recht: 214 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 214 Definitionen zum Thema Öffentliches Recht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Öffentliches Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)

Wann ist nach der Sonderrechtstheorie/modifizierten Subjektstheorie (h.M.) eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?

Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)

Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

Gefahr, gegenwärtige

Definiere den Begriff „gegenwärtige Gefahr“ im Polizeirecht:

Öffentliche Sicherheit

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?

Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?

Ermessensfehlgebrauch (vor § 35 VwVfG)

Die Fallgruppe des „Ermessensfehlgebrauch“ lässt sich in Untergruppen unterteilen. Nenne und erläutere die besagten Untergruppen!

Die neuesten Definitionen zum Thema Öffentliches Recht

Diese Definitionen zum Thema Öffentliches Recht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Abstrakte Normenkontrolle – Antragsgegenstand (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)

Wodurch zeichnet sich ein tauglicher Antragsgegenstand im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle aus (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76ff. BVerfGG)?

Antragsgegenstand des Organstreitverfahrens (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG)

Definiere den Begriff des „Antragsgegenstands“ im Rahmen des Organstreitverfahrens (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG). ‌

Beteiligtenfähigkeit Organstreitverfahren (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG)

Definiere den Begriff der Beteiligtenfähigkeit im Rahmen des Organstreitverfahrens (Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63ff. BVerfGG)! ‌

Rechtsweg (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG)

Was versteht man unter denm Begriff des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG)?

Öffentliche Einrichtung - Definition

Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:

Unfriedlichkeit der Versammlung (Art. 8 Abs. 1 GG)

Was ist unter dem Begriff der „Unfriedlichkeit“ einer Versammlung zu verstehen (Art. 8 Abs. 1 GG)?

Öffentliches Recht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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