Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Die Merkmale des Verwaltungsakts
Belastender Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG)
Definition: Belastender Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG)
17. Oktober 2025
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Wann ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) „belastend“?
Ein Verwaltungsakt ist belastend, wenn sich die Regelung für den betroffenen Bürger als nachteilig erweist.

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