Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil: 40 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 40 Definitionen zum Thema Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Belastender Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) „belastend“?
Begünstigender Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) „begünstigend“ (siehe § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG)?
Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)
Was versteht man unter einem Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)?
Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG)
Was versteht man unter einer Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG)?
Widerrufsvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG)
Was versteht man unter einem Widerrufsvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG)?
Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG)?
Inhaltsbestimmung (§ 36 VwVfG)
Was versteht man – in Abgrenzung zu einer Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG) – unter einer Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts?
Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG)
Was versteht man unter einer Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG)?
Gegenstandstheorie (§ 54 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter der sog. Gegenstandstheorie im Kontext des öffentlich-rechtlichen Vertrags (§ 54 S. 1 VwVfG)?
Begriff öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 54 VwVfG)
Was versteht man unter einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 54 S. 1 VwVfG)?
Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG)
Was versteht man unter dem Begriff der Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG)?
Gesetz, materielles (vor Art. 76 ff. GG)
Was versteht man unter einem rein „materiellen Gesetz“?
Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“?
Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Vorbehalt des Gesetzes“?
Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter einer „Rechtsverordnung“ (Art. 80 Abs. 1 GG)?
Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.) (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist eine staatliche Maßnahme „angemessen“ (= verhältnismäßig i.e.S.)?
Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist ein Mittel „geeignet“ um einen legitimen Zweck zu erreichen?
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?
Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem „Auswahlermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Außenwirkung (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann hat eine Maßnahme „Außenwirkung“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Einzelfall (§ 35 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer „Einzelfall“-Maßnahme im Sinne einer konkret-individuellen Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann enthält das behördliche Handeln eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer „hoheitlichen Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Fehler, offensichtlicher (§ 44 Abs. 1 VwVfG)
§ 44 Abs. 1 VwVfG legt fest, dass der besonders schwerwiegende Fehler des Verwaltungsakts offensichtlich sein muss. Wann ist das der Fall?
Besonders schwerwiegender Fehler (§ 44 Abs. 1 VwVfG)
§ 44 Abs. 1 VwVfG enthält den Begriff des besonders schwerwiegenden Fehlers. Wann leidet ein Verwaltungsakt an einem solchen Fehler?
Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG)
Der Begriff des Verwaltungsakts ist ein zentraler Begriff des Verwaltungsrechts. Wie wird der Verwaltungsakt definiert (§ 35 VwVfG)?
Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Abgrenzung zu privatrechtlichem Vertrag (§ 54 VwVfG)
Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?
Ermessensnichtgebrauch
Die Ermessensfehler müssen sitzen. Zur Wiederholung: Was versteht man unter einem „Ermessensnichtgebrauch“?
Ermessensüberschreitung
Ermessensfehler sind super klausurrelevant. Damit Du die Definitionen im Schlaf kannst: Was ist eine „Ermessensüberschreitung“?
Ermessensfehlgebrauch (vor § 35 VwVfG)
Die Fallgruppe des „Ermessensfehlgebrauch“ lässt sich in Untergruppen unterteilen. Nenne und erläutere die besagten Untergruppen!
Ermessensreduzierung auf Null (vor § 35 VwVfG)
Ein Ermessensfehler liegt auch dann vor, wenn die Behörde eine „Ermessensreduzierung auf Null“ missachtet hat. Was versteht man unter diesem Ermessensfehler?
Öffentlich-rechtliche Äußerung von Amtsträgern
Äußerungen von Amtsträgern - z.B. Auskünfte, Warnungen, Empfehlungen - können öffentlich-rechtliche Realakte sein, können aber auch privatrechtlich zu qualifizieren sein. Wann sind Äußerungen von Amtsträgern öffentlich-rechtlicher Natur?
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