Definition: Behörde

13. Oktober 2025

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Definiere den Begriff der „Behörde“:

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).

Der Behördenbegriff ist in § 1 Abs. 4 VwVfG legaldefiniert. Dazu zählen – über den unmittelbaren Wortlaut von § 1 Abs. 4 VwVfG hinaus – alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wobei zwischen unmittelbarer und mittelbarer Staatsverwaltung unterschieden wird. Wenn Deine Klausurlösung sich nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht richtet, zitiere bitte die entsprechenden (i.d.R. gleichlautenden) landesrechtlichen Legaldefinitionen an (z.B. Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG, § 1 Nds. VwVfG).
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