Definition: Behörde

18. Januar 2026

21 Kommentare

4,8(17.526 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff der „Behörde“:

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).

Der Behördenbegriff ist in § 1 Abs. 4 VwVfG legaldefiniert. Dazu zählen – über den unmittelbaren Wortlaut von § 1 Abs. 4 VwVfG hinaus – alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wobei zwischen unmittelbarer und mittelbarer Staatsverwaltung unterschieden wird. Wenn Deine Klausurlösung sich nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht richtet, zitiere bitte die entsprechenden (i.d.R. gleichlautenden) landesrechtlichen Legaldefinitionen an (z.B. Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG, § 1 Nds. VwVfG).
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen