Definition: Behörde
13. April 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (9.999 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definiere den Begriff der „Behörde“:
Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG). Dazu zählen – über den unmittelbaren Wortlaut von § 1 Abs. 4 VwVfG hinaus – alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wobei zwischen unmittelbarer und mittelbarer Staatsverwaltung unterschieden wird.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JCF
24.1.2024, 15:30:22
Im BayVwVfG steht die Legaldefinition in Art. 1 Abs. 2.

Linne_Karlotta_
6.6.2024, 10:24:15
Hallo @[JCF](53331) danke für den Hinweis. Aus Gründen der Einheitlichkeit bezieht sich unsere Definitionsabfrage allein auf das VwVfG des Bundes. Wir haben aber den Verweis auf die landesrechtlichen Vorschriften im Hinweistext aufgenommen. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team.

Sassun
27.10.2024, 16:40:37
in Hessen ebenfalls § 1 II HVwVfG :)
Mi. S.
11.7.2024, 12:17:47
Meine Lösung: "Eine
Behördeist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG)." wird als falsch gewertet, da sich die Definition in §35 VwVfG findet. Die vorgegebene, richtige Definition ist allerdings 1:1 die von mir genannte

Juraddicted
26.3.2025, 12:18:44
ich habe es auch wie Du zitiert und bei mir war es ebenso falsch. Bin da auch irritiert. Allerdings war die Begründung anders, dass meine/ unsere Definition zu kurz ist: "Eine
Behördeist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG). Dazu zählen – über den unmittelbaren Wortlaut von § 1 Abs. 4 VwVfG hinaus – alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wobei zwischen unmittelbarer und mittelbarer Staatsverwaltung unterschieden wird."

GutgläubigerRitter
23.1.2025, 13:52:59

prefi
28.2.2025, 19:18:04
Die Definition wird eine Aufgaben zuvor schon einmal abgefragt, dort erweitert um
juristische Personen des öffentlichen Rechtsund mittelbare und unmittelbare Verwaltung. Es wäre super, wenn ihr das vereinheitlichen könntet.