Belastender Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) „belastend“?
Begünstigender Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) „begünstigend“ (siehe § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG)?
Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)
Was versteht man unter einem Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)?
Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG)
Was versteht man unter einer Auflage (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG)?
Widerrufsvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG)
Was versteht man unter einem Widerrufsvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG)?
Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG)?
Inhaltsbestimmung
Was versteht man – in Abgrenzung zu einer Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG) – unter einer Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts?
Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG)
Was versteht man unter einer Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG)?
Gegenstandstheorie (§ 54 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter der sog. Gegenstandstheorie im Kontext des öffentlich-rechtlichen Vertrags (§ 54 S. 1 VwVfG)?
Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 54 VwVfG)
Was versteht man unter einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 54 S. 1 VwVfG)?
Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG)
Was versteht man unter dem Begriff der Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG)?
Gesetz, materielles (vor Art. 76 ff. GG)
Was versteht man unter einem rein „materiellen Gesetz“?
Gesetz, formelles (vor Art. 76 ff. GG)
Was versteht man unter einem „formellen Gesetz“?
Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Vorrang des Gesetzes“?
Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Vorbehalt des Gesetzes“?
Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter einer „Rechtsverordnung“ (Art. 80 Abs. 1 GG)?
Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit ieS) (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist eine staatliche Maßnahme „angemessen“ (= verhältnismäßig i.e.S.)?
Geeignetheit (Art. 20 Abs. 3 GG)
Wann ist ein Mittel „geeignet“ um einen legitimen Zweck zu erreichen?
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vor Art. 20 Abs. 3 GG)
Was versteht man unter dem „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“?
Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem „Auswahlermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Außenwirkung (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann hat eine Maßnahme „Außenwirkung“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Einzelfall (§ 35 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer „Einzelfall“-Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann enthält das behördliche Handeln eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer „hoheitlichen Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)
Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckung?
Rechtsverordnung (Art. 80 GG)
Es ist wichtig, dass Du die verschiedenen Formen von Rechtsnormen sicher unterscheiden kannst. Was ist eine Rechtsverordnung in Abgrenzung zu einem formellen Gesetz (Art. 80 GG)?
Offensichtlicher Fehler des Verwaltungsakts (§ 44 Abs. 1 VwVfG)
§ 44 Abs. 1 VwVfG legt fest, dass der besonders schwerwiegende Fehler des Verwaltungsakts offensichtlich sein muss. Wann ist das der Fall?
besonders schwerwiegender Fehler (§ 44 Abs. 1 VwVfG)
§ 44 Abs. 1 VwVfG enthält den Begriff des besonders schwerwiegenden Fehlers. Wann leidet ein Verwaltungsakt an einem solchen Fehler?
Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG)
Der Begriff des Verwaltungsakts ist ein zentraler Begriff des Verwaltungsrechts. Wie wird der Verwaltungsakt definiert (§ 35 VwVfG)?
Vertrag, öffentlich-rechtlicher (§ 54 VwVfG)
Wann ist ein Vertrag „öffentlich-rechtlicher“ Natur (§ 54 VwVfG)?
Ermessensnichtgebrauch (vor § 35 VwVfG)
Die Ermessensfehler müssen sitzen. Zur Wiederholung: Was versteht man unter einem „Ermessensnichtgebrauch“?
Ermessensüberschreitung (vor § 35 VwVfG)
Ermessensfehler sind super klausurrelevant. Damit Du die Definitionen im Schlaf kannst: Was ist eine „Ermessensüberschreitung“?
Ermessensfehlgebrauch(vor § 35 VwVfG)
Die Fallgruppe des „Ermessensfehlgebrauch“ lässt sich in Untergruppen unterteilen. Nenne und erläutere die besagten Untergruppen!
Ermessensreduzierung auf Null (vor § 35 VwVfG)
Ein Ermessensfehler liegt auch dann vor, wenn die Behörde eine „Ermessensreduzierung auf Null“ missachtet hat. Was versteht man unter diesem Ermessensfehler?
Äußerung von Amtsträgern, öffentlich-rechtlich
Äußerungen von Amtsträgern - z.B. Auskünfte, Warnungen, Empfehlungen - können öffentlich-rechtliche Realakte sein, können aber auch privatrechtlich zu qualifizieren sein. Wann sind Äußerungen von Amtsträgern öffentlich-rechtlicher Natur?