5,0(76 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Unmittelbarkeit beim kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbot
Definition
Definiere den Begriff der Unmittelbarkeit des Vor- bzw. Nachteils im Rahmen des kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbots (z.B. Art. 49 Abs. 1 S. 1 BayGO, Art, 20 Abs. 1 SächsGemO, Art. 22 Abs. 1 GO SH):
Unmittelbar sind diejenigen Vor- und Nachteile, die ohne das Hinzutreten weiterer Umstände durch die betreffende Entscheidung selbst hervorgerufen werden.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!