Kommunalrecht: 5 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Definitionen zum Thema Kommunalrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Öffentliche Einrichtung - Definition

Bevor du prüfst, ob dem Anspruchssteller ein Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zusteht, musst du zunächst feststellen, ob überhaupt eine öffentliche Einrichtung vorliegt. Dafür muss die Definition sitzen:

Geschäft der laufenden Verwaltung

Was versteht man unter einem „Geschäft der laufenden Verwaltung“ (z.B. § 24 Abs. 2 S. 3 GemO BW, § 38 Abs. 2 S. 3 KV MV, § 28 Abs. 4 S. 3 GemO SN)?

Vorteil beim Mitwirkungsverbot

Definiere den Begriff des „Vorteils“ im Zusammenhang mit den Mitwirkungsverboten (z.B. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO BY, Art, 20 Abs. 1 GO SN, Art. 22 Abs. 1 GO SH):

Öffentlichkeit der Sitzung

Definiere den Begriff der „Öffentlichkeit der Sitzung“:

Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)

Definiere den Begriff „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG):