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Freiheitlich demokratische Grundordnung (Art. 21 Abs. 2 GG)
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Definition: Freiheitlich demokratische Grundordnung (Art. 21 Abs. 2 GG)
22. Mai 2026
Definiere den Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung” (Art. 21 Abs. 2 GG)!
Eine Ordnung, „die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt“.
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